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48. Sitzung des Rechtsausschusses – Abschluss der Haushaltsberatungen

Symbolbild Rechtsausschuss © Landtag MV

In der Sitzung des Rechtsausschusses am 25. Oktober 2023 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (DIE LINKE) wurde abschließend über den von der Landesregierung vorgelegten Doppelhaushalt für die Jahre 2024 und 2025 beraten. Hier wurden insbesondere der Einzelplan 09 für den Geschäftsbereich des Justizministeriums und der Einzelplan 14, welcher das Landesverfassungsgericht betrifft, beraten.

Schlussendlich empfahl der Rechtsausschuss dem federführenden Finanzausschuss die Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2024/2025, des Haushaltsbegleitgesetzes 2024/2025 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 ohne Änderungen seitens des Rechtsausschusses.

Des Weiteren berichtete die Justizministerin Jacqueline Bernhardt auf Antrag der Fraktion der AfD zunächst über den Rückstau in der Justiz bei Verfahren im Zusammenhang mit der Auswertung von Handydaten. Anlass war ein Verkehrsunfall mit Fahrerflucht in Malchin im Dezember letzten Jahres, wobei eine Frau zu Tode kam. Laut dem Staatsanwalt seien die Ermittlungen vor allem dadurch massiv verzögert, dass die Handydaten noch nicht ausgewertet seien.

Die Justizministerin verwies zunächst darauf, dass sie keine Details zu laufenden Verfahren nennen könne. Des Weiteren seien ihr jedoch keine Verfehlungen seitens der Staatsanwaltschaft bekannt, so die Ministerin. Die Ursache liege vielmehr in der Unmenge an Verfahren. Zudem könne sie keine Priorisierung solcher Fälle anordnen, da die Staatsanwaltschaft Herrin der Verfahren sei und sie als Ministerin nicht in die Verfahren und Organisation der Judikative eingreifen dürfe. 

Abschließend berichtete die Ministerin, ebenfalls auf Antrag der Fraktion der AfD, über den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz hinsichtlich der Dauer von Asylgerichtsverfahren, welche maximal drei Monate in Anspruch nehmen sollten. Dieser Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz sei als Forderung an den Bund zu verstehen. Er beziehe sich auch nur auf den Teil der Verfahren, in denen eine geringe Bleibeperspektive für die Betroffenen bestehe.

In Mecklenburg-Vorpommern hätten Asylverfahren eine durchschnittliche Dauer von 15,1 Monaten. Hier versicherte die Justizministerin, dass man alles Mögliche unternehme, um dem Problem der langen Verfahrensdauern entgegenzuwirken. Aber auch hier habe man die richterliche Unabhängigkeit zu berücksichtigen. Seitens der Landesregierung habe man mit einer personellen Verstärkung für die Justiz reagiert.

Ministerin Bernhardt betonte, dass das Recht auf Asyl in der Verfassung verankert sei. Jeder Fall sei gesondert zu betrachten. Dabei sei der Gesetzgeber gefordert, die Rahmenbedingungen für ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren zu schaffen, das möglichst zügig durchzuführen sei. Hierauf seien die Monatsangaben bezogen. Sie seien keinesfalls als Indikator zu verstehen, wie schnell Menschen abgeschoben werden könnten.

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