In der 52. Sitzung des Rechtsausschusses besuchten die Abgeordneten das Landgericht Schwerin auf Einladung des Justizministeriums.
Im Fokus stand insbesondere die vom Justizministerium vorangebrachte Digitalisierung der Gerichte. Dazu berichtete eine Vertreterin des Justizministeriums über die Herausforderungen und Vorgehensweise bei der Beschaffung der Geräte, den Wünschen und Problemen des Gerichtspersonals und den Ablauf der Implementierung der Technik in den Gerichten.
Des Weiteren demonstrierte der am Landgericht Schwerin tätige Richter Julian Oehlschlägel den Abgeordneten die Applikation der e-Akte. Zentrale Fragen der Abgeordneten zielten auf die Zweckmäßigkeit der Digitalisierung für das Personal, die Sicherheit der Technik, insbesondere mit Blick auf Hacker und versuchter Einflussnahme auf Beweismittel durch Prozessbeteiligte, und die Handhabung von Beweismitteln in Papierform ab.
Als besonders große Herausforderung nannte das Justizministerium die Koordination der Technisierung zwischen den Ressorts, beispielsweise zwischen Polizei und Strafgerichten. Aber dies sei auch zwischen den Bundesländern und dem Bund diffizil, da nicht nur unterschiedliche Zeitpläne für die Durchführung der Digitalisierung vorgelegt werden, sondern auch von verschiedenen Arten von Software Gebrauch gemacht wird, wodurch der Austausch beeinträchtigt wird.
Die Justizministerin Jacqueline Bernhardt bekräftigte jedoch das Vorhaben der Landesregierung, den Digitalisierungsprozess in der Justiz bis zum 1. Januar 2026 abzuschließen und verdeutlichte den bisherigen Fortschritt, denn Mecklenburg-Vorpommern liege in diesem Bereich über dem bundesweiten Durchschnitt.