Am 21. Februar führte der Rechtsausschuss in seiner 53. Sitzung eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetz unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (DIE LINKE) durch.
Der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung ist die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, welche bereits im Oktober 2019 von der EU verabschiedet wurde. Dieses Gesetz sieht vor, dass Beschäftigungsgeber im öffentlichen und im privaten Sektor dazu verpflichtet sind, intern Verfahren und Stellen einzurichten, um den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, zu gewährleisten.
Da das Gesetz lediglich eine Übertragung supranationalen Rechts auf Landesrecht darstellt, herrschte ein Konsens der Sachverständigen, die sich alle für das Gesetz aussprachen. Positiv hervorzuheben sei jedoch die Verständlichkeit und die Kürze des Gesetzes, was obsolete Bürokratie verhindere.
Dissens zwischen den Sachverständigen gab es über das Tempo bei der Implementierung. Die Vertreterin des Städte- und Gemeindetages forderte mehr Zeit für die Einrichtung interner Meldestellen, um die Belastung der Kommunen und Gemeinden zu verringern. Dem entgegen stehe jedoch das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, was dazu führe, dass mit jeder weiteren Verzögerung der Umsetzung dieses Gesetzes, die mögliche Strafzahlung höher ausfalle, so ein Sachverständiger. Hier müsse laut den Sachverständigen eine vernünftige Abwägung gefunden werden. Die Justizministerin Jacqueline Bernhardt betonte in der späteren Bewertung der Anhörung, dass die Landesregierung auf eine schnelle Entscheidung seitens des Parlamentes dränge, um höhere Zahlungen zu verhindern.
Weitere Bedenken der Sachverständigen richteten sich an eine mögliche Hemmschwelle der betroffenen Beschäftigten, da diese mögliche Repressalien fürchteten. Daher spreche man sich dafür aus, trotz des Lobes für die bisherige Knappheit des Gesetzes, die Verpflichtung von Anonymität und digitale Kommunikationswege sowie auch externe Meldestellen in den Gesetzentwurf mitaufzunehmen.
Besonders die Vertreterin des Städte- und Gemeindetages übte Kritik an der fehlenden Finanzierung des Landes für die Umsetzung des Gesetzes, welche damit begründet wurde, dass das Konnexitätsprinzip, was besage, dass Aufgaben- und Finanzverantwortung in einer Hand liegen müssten, in diesem Fall nicht zutreffe. Diese Begründung werde aus Sicht des Städte- und Gemeindetages häufig dazu genutzt, um Finanzierungen für Gesetze zu verhindern. Daher fordere man eine grundsätzliche Neuverhandlung des Konnexitätsbegriffes.
In der kommenden Sitzung des Rechtsausschusses wird eine weitere Auswertung der Anhörung erfolgen.
Dokumente zur Anhörung
- Die Tagesordnung der 53. Sitzung des Rechtsausschusses finden Sie hier: Mitteilung (PDF - 159 KB)
- Frau Susanne Miosga (PDF - 578 KB) (Städte- und Gemeindetag)
- Frau Lydia Kämpfe (PDF - 300 KB) (2. Stellvertreterin des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V)
- Herr Prof. Dr. Björn Schiffbauer (PDF - 577 KB) (Universität Rostock)
- Herr Karsten Neumann (PDF - 1,6 MB) (ehemaliger Landesbeauftragter für Datenschutz)
- Frau Franziska Görlitz (PDF - 1,4 MB) (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.)
- Herr Martin Lorentz (PDF - 226 KB) (Deutscher Anwaltverband, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern)
- Landkreistag M-V (PDF - 439 KB) (nicht anwesend)
- Landkreis Nordwestmecklenburg (PDF - 364 KB) (nicht anwesend)