Zur Hauptnavigation springen Zum Inhalt springen

53. Sitzung des Rechtsausschusses – Öffentliche Anhörung zum Kommunalen Hinweisgebermeldestellengesetz

Symbolbild Rechtsausschuss © Landtag MV

Am 21. Februar führte der Rechtsausschuss in seiner 53. Sitzung eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetz unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (DIE LINKE) durch.

Der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung ist die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, welche bereits im Oktober 2019 von der EU verabschiedet wurde. Dieses Gesetz sieht vor, dass Beschäftigungsgeber im öffentlichen und im privaten Sektor dazu verpflichtet sind, intern Verfahren und Stellen einzurichten, um den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, zu gewährleisten.

Da das Gesetz lediglich eine Übertragung supranationalen Rechts auf Landesrecht darstellt, herrschte ein Konsens der Sachverständigen, die sich alle für das Gesetz aussprachen. Positiv hervorzuheben sei jedoch die Verständlichkeit und die Kürze des Gesetzes, was obsolete Bürokratie verhindere.

Dissens zwischen den Sachverständigen gab es über das Tempo bei der Implementierung. Die Vertreterin des Städte- und Gemeindetages forderte mehr Zeit für die Einrichtung interner Meldestellen, um die Belastung der Kommunen und Gemeinden zu verringern. Dem entgegen stehe jedoch das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, was dazu führe, dass mit jeder weiteren Verzögerung der Umsetzung dieses Gesetzes, die mögliche Strafzahlung höher ausfalle, so ein Sachverständiger. Hier müsse laut den Sachverständigen eine vernünftige Abwägung gefunden werden. Die Justizministerin Jacqueline Bernhardt betonte in der späteren Bewertung der Anhörung, dass die Landesregierung auf eine schnelle Entscheidung seitens des Parlamentes dränge, um höhere Zahlungen zu verhindern.

Weitere Bedenken der Sachverständigen richteten sich an eine mögliche Hemmschwelle der betroffenen Beschäftigten, da diese mögliche Repressalien fürchteten. Daher spreche man sich dafür aus, trotz des Lobes für die bisherige Knappheit des Gesetzes, die Verpflichtung von Anonymität und digitale Kommunikationswege sowie auch externe Meldestellen in den Gesetzentwurf mitaufzunehmen.

Besonders die Vertreterin des Städte- und Gemeindetages übte Kritik an der fehlenden Finanzierung des Landes für die Umsetzung des Gesetzes, welche damit begründet wurde, dass das Konnexitätsprinzip, was besage, dass Aufgaben- und Finanzverantwortung in einer Hand liegen müssten, in diesem Fall nicht zutreffe. Diese Begründung werde aus Sicht des Städte- und Gemeindetages häufig dazu genutzt, um Finanzierungen für Gesetze zu verhindern. Daher fordere man eine grundsätzliche Neuverhandlung des Konnexitätsbegriffes.

In der kommenden Sitzung des Rechtsausschusses wird eine weitere Auswertung der Anhörung erfolgen.

Dokumente zur Anhörung

Zur Seite des Rechtsausschusses

War der Artikel hilfreich?
Nein

Teilen Sie uns Ihr Feedback mit

Ihr Kommentar ist anonym und wird nicht auf der Seite veröffentlicht. Es dient nur der internen Auswertung.

200 Zeichen
Teilen