Am 28. Februar führte Rechtsausschuss in seiner 55. Sitzung unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Dr. Robert Northoff zunächst die Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetz fort. Die Abgeordneten stellten Fragen an die Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Zentral dabei waren vor allem die Festschreibung externer Meldestellen und digitaler Kommunikationswege im Gesetzentwurf, die Streichung des Paragraphen 2, welcher die Kommunen erst ab einer Einwohnerzahl von 10.000 dazu verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, und das Konnexitätsprinzip. Die Beratung wird dann in den kommenden Sitzungen des Rechtsausschusses fortgesetzt.
Des Weiteren wurde über die Änderung des E-Government-Gesetzes beraten. Der Ausschuss beschloss einvernehmlich, dem Gesetzentwurf im Rahmen seiner Zuständigkeit unverändert zuzustimmen.
Zum Schluss berichtete die Justizministerin auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die zu erwartende Belastung der Justiz, aufgrund des vom Bund beschlossenen Cannabisgesetzes. Dabei führte sie aus, dass wegen der Amnestieregelung in Artikel 13 und der damit verbundenen Überprüfung von 6.500 Verfahren und der relativ kurzen Frist, eine hohe Belastung der Justiz zu erwarten sei. Weiterhin sei die Beratung im Bundesrat abzuwarten. Der vorliegende Gesetzentwurf sei zwar nicht zustimmungsbedürftig, dennoch sei aufgrund der Opposition vieler Bundesländer damit zu rechnen, dass es noch mögliche Änderungen des Gesetzes im Vermittlungsausschuss geben könne. Dies führe dazu, dass man keine dezidierten Vorbereitungen treffen könne, aufgrund der Unklarheit über das finale Gesetz. Das sah ein Teil der Opposition anders. Dennoch bereite man sich, so die Justizministerin, auf das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2024 vor, beispielsweise mit der Prüfung von Fällen und Erstellung von Listen für potentielle Amnestieverfahren. Insgesamt kam es zu kontroversen Debatten seitens der Fraktionen.