In der 57. Sitzung des Rechtsauschusses am 10. April 2024 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (DIE LINKE) wurde zunächst der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Kommunalen Hinweisgebermeldestellengesetz abschließend beraten. Nach der öffentlichen Anhörung und den darauffolgenden intensiven Beratungen votierte der Ausschuss für eine unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes.
Mitberaten wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechtes, der morgen zur abschließenden Beratung im Innenausschuss ansteht. Auch hier stimmte der Ausschuss für eine unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes, soweit seine Zuständigkeit betroffen ist.
Abschließend berichtete die Justizministerin Jacqueline Bernhardt über die Reaktion des Justizministeriums auf die von der Klima - und Umweltschutzstiftung Mecklenburg–Vorpommern beabsichtigte Änderung der Stiftungssatzung. Hierbei legte sie zunächst dar, wie der Prozess einer Satzungsänderung grundlegend abläuft. Dann verdeutlichte sie, dass es sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren handle und man derzeit keinerlei Beurteilung dahingehend aussprechen könne. Zumal dem Justizministerium lediglich einige Willenserklärungen der Stiftung vorlagen, wovon einige jedoch seitens der Stiftung als gegenstandslos erklärt wurden, weswegen der Gegenstand des Verfahrens konkret noch nicht bekannt sei. Den potenziellen Willen der Stiftung könne man lediglich aus der Pressekonferenz des Vorstandes der Klima- und Umweltschutzstiftung Mecklenburg–Vorpommern erahnen, ohne dass es zu einer abschließenden Klärung im Justizministerium als Stiftungsaufsicht gekommen sei.