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68. Sitzung des Rechtsausschusses – Verfassungsänderung und E-Examen in der juristischen Ausbildung

Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

In der 68. Sitzung des Rechtsausschusses unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (DIE LINKE) beriet der Ausschuss über den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Drs. 8/4283). Mit diesem Gesetz soll die Verfassung des Landes um eine Vorschrift zum Schutz der jüdischen Kultur und gegen Nationalsozialismus und Antisemitismus erweitert werden. An diesem Tagesordnungspunkt nahm auch der Beauftragte der Landesregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus Mecklenburg-Vorpommern, Herr Nikolaus Voss, teil. Herr Voss betonte, dass die Förderung der jüdischen Kultur und die Sicherheit der jüdischen Gemeinde Dauerthemen seien. In Mecklenburg-Vorpommern gäbe es um die 52 jüdischen Friedhöfe, die sich in unterschiedlicher Verfassung befänden. Für die Pflege seien die Kommunen zuständig. Die Verfassungsänderung begrüße Herr Voss, wie auch die jüdischen Gemeinden in ihren Gesprächen.

Des Weiteren berichtete das Justizministerium über den Stand der Einführung des E-Examens. Das Teilprojekt „Elektronische Prüfung in der Zweiten juristischen Staatsprüfung“ sei Teil des Modernisierungs- und Optimierungskonzeptes „Justiz 2030“. So plane das Ministerium die Einführung des E-Examens in der zweiten juristischen Staatsprüfung bis voraussichtlich Ende 2026 einzuführen. Die Evaluierungsphase sei im Zeitplan bereits berücksichtigt. Daneben werde auch geplant, das E-Examen für Rechtspfleger sowie ein digitales Prüfungsamt einzuführen. Unter digitalem Prüfungsamt verstehe man u.a. den elektronischen Versand von Klausuren, die Möglichkeit der E-Korrektur sowie eine elektronische Aktenführung bzgl. der Prüfungsakten. Dabei solle aber die „Möglichkeit der E-Korrektur“ nicht zulasten der Möglichkeit der Prüferinnen und Prüfer vollzogen werden, sich die Klausur auszudrucken und zu korrigieren – dies solle weiterhin möglich sein.

Im Anschluss des Rechtsausschusses fand die 14. Sitzung des Besonderen Ausschusses statt. Dabei stand die Vorbereitung der Wahl der Vertrauensleute für die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Fokus.

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