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7. Sitzung des Untersuchungsausschusses "Klimaschutzstiftung" – Beweisbeschlüsse zu Sachverständigenanhörung und zu Zeugenvernehmungen gefasst

Symbolbild Untersuchungsausschuss © Landtag MV

In seiner heutigen Sitzung hat der Untersuchungsausschuss die Anhörung von vier Sachverständigen beschlossen. Sie sollen dem Ausschuss die Begründung für den Bau der Pipeline Nord Stream 2 und deren Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland darlegen und Auskunft geben über die energie-, klima- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Planung der Pipeline Nord Stream 2. Diese Anhörung wird voraussichtlich im Januar 2023 stattfinden.

Der Ausschuss beschloss auch die Vernehmung zweier Zeugen, die Vorstandsmitglieder von zwei westeuropäischen Konzernen waren und noch sind, welche sich mit hohen Summen am Bau der Erdgasleitung Nord Stream 2 beteiligten.

Weiterhin wurde die Vernehmung eines Zeugen beschlossen, in dessen Zuständigkeit die naturschutzrechtlichen Prüfungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Bau der Pipeline fielen. Ein Termin für diese Zeugenvernehmungen steht noch nicht fest.

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