In der 72. Sitzung des Rechtsausschusses unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (DIE LINKE) beriet der Ausschuss über den Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg (Drs. 8/4507). Durch dieses Gesetz soll das Finanzgericht in Mecklenburg-Vorpommern entlastet werden, sowie die Effizienz im Zoll-, Markt- und Ordnungsrecht gesteigert werden.
Des Weiteren beriet der Rechtsausschuss über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes und den Entwurf zum Nachtragshaushaltsgesetz 2025. Hierzu stellte das Justizministerium diesen Entwurf vor.
Darüber hinaus erarbeitete der Rechtsausschuss eine Empfehlung an den Landtag über die Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl. der Nichtanhebung des Rundfunkbeitrages.
Danach unterrichtete das Justizministerium über den Tagespunkt: Rechtliche Bedenken in Bezug auf die Öffnungszeitenverordnung für die Landeshauptstadt Schwerin.
Im Anschluss des Rechtsausschusses fand die 15. Sitzung des Besonderen Ausschusses statt. Hierbei wurde die Wahl der Vertrauensleute für die Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgrund von noch bestehendem Beratungsbedarf auf die nächste Sitzung verschoben.