Der 2. Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Universitätsmedizin“ hatte mehrere Beweisbeschlüsse gefasst und zum Auftakt seiner Beweisaufnahme bereits im März dieses Jahres eine Sachverständigenvernehmung durchgeführt. Am 24. April 2023 kam der Ausschuss zu einer weiteren öffentlichen Anhörung zusammen, um die Sachverständigen Herrn Prof. Dr. Sandberger und Herrn Prof. Dr. Scholz zu vernehmen.
Die öffentliche Anhörung verfolgte das Ziel einen umfassenden Einblick in den strukturellen Aufbau und den gesundheitsökonomischen Rahmenbedingungen von Universitätsmedizinen zu erhalten. Die Ausschussmitglieder erhielten die Möglichkeit einen fundierten und praxisnahen Einblick in die Entwicklung deutscher Universitätsmedizinen zu erhalten. Der Sachverständige Prof. Dr. Sandberger (Honorarprofessor an der Universität Tübingen) und der Sachverständige Prof. Dr. Scholz (Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein) zeichneten während der Befragung ein umfassendes Bild von Universitätsmedizinen, deren Strukturen und Herausforderungen, insbesondere auch in Bezug auf die Einrichtungen in Rostock und Greifswald, nach. Universitätsmedizinen in Deutschland seien insbesondere vor die Aufgabe gestellt Forschung, Lehre und Krankenversorgung komplementär zu organisieren. Hierbei betonte Herr Prof. Dr. Sandberger die daraus resultierenden variablen Ansprüche an den Landesgesetzgeber. Universitätsmedizinen unterliegen einem rechtlich komplexen Regelwerk in Form des Landeshochschulgesetzes auf der einen Seite und dem u.a. Landeskrankenhausgesetz, Krankenhausentgeltgesetz und dem Sozialgesetzbuch V auf der anderen Seite. Der Komplex der Forschung, Lehre und Krankenversorgung sei verschiedenen rechtlichen und fachlichen Aufsichten unterworfen. Unterdessen griff Herr Prof. Dr. Scholz diesen Punkt auf und berichtete von den praktischen Erfahrungen und Herausforderungen, die verschiedene Zuständigkeiten im Alltag mit sich bringen würden. Der Sachverständige erläuterte zudem das etablierte Fallpauschalensystem zur Finanzierung der Universitätsmedizinen und dessen nachhaltigen Auswirkungen seit der Einführung im Jahr 2002. Überdies verwies er auf weitere Tücken für die Standorte Rostock und Greifswald, wie zum Beispiel die dezentrale Standortstruktur in Rostock.
Der 2. Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Universitätsmedizin“ wird seine Beweisaufnahme im Juli 2023 fortsetzen.
Im Anschluss an die öffentliche Sachverständigenvernehmung tagte der 2. Parlamentarische Untersuchungsausschuss in einer nichtöffentlichen Beratungssitzung. Der Untersuchungsausschuss beriet zu einem Schreiben der Beauftragten der Landesregierung.
Die nächste Sitzung des Ausschusses findet am 5. Juni 2023 um 11:00 Uhr statt.