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Anhörung zur 1. Änderung des Lehrerbildungsgesetzes im Bildungsausschuss

  • Foto: Landtag M-V
  • Foto: Landtag M-V - v.l.n.r. Kathleen Supke, Maik But, Hennis Herbst, Michael Blanck, Janne Döscher, Annett Lindner, Mario Steinke, Stefan Tockner, Prof. Dr. Carolin Retzlaff-Fürst, Kay Czerwinski, Heike Walter, Hans-Joachim Prakesch
  • Foto: Landtag M-V - Kathleen Supke (RBB Neustrelitz), Maik But (Uni HGW), Hennis Herbst (Uni HGW)
  • Foto: Landtag M-V - Prof. Michael Dreher (Uni HRO), Kay Czerwinski (LER M-V), Heike Walter (SLMV), Hans-Joachim Prakesch (BvLB)
  • Foto: Landtag M-V - Michael Blanck (VBE M-V), Janne Döscher (Uni HRO), Annett Lindner (GEW M-V)

In seiner 58. Sitzung am 30. Mai 2024 hat der Ausschuss für Bildung und Kindertagesförderung eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes“ auf Drucksache 8/3600 durchgeführt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es insbesondere, den Vorbereitungsdienst für Absolventinnen und Absolventen des Lehramtsstudiums so attraktiv zu gestalten, dass sie ihr Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern absolvieren und anschließend hierzulande ihre Unterrichtstätigkeit aufnehmen. Darüber hinaus soll mit der Novelle der Schuldienst für weitere pädagogische Fachkräfte, die multiprofessionell tätig sind, geöffnet werden, um die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte zu unterstützen.

Alle eingeladenen dreizehn Sachverständigen sind der Einladung des Bildungsausschusses gefolgt und haben in der öffentlichen Anhörung ihre Position zum Gesetzentwurf vorgestellt. In der anschließenden Fragerunde haben sie sich den zahlreichen Fragen der Abgeordneten gestellt, bei denen es beispielsweise um Themen wie die Verkürzung des Referendariats, die Begleitung durch Mentorinnen und Mentoren, den Seiteneinstieg, aber auch immer wieder um die erste Phase der Ausbildung, das Studium, ging. Die Erste Phase der Lehrkräftebildung ist nicht Teil des behandelten Gesetzentwurfes, worauf der Vorsitzende des Bildungsausschusses hinwies. Sie wird unter der Federführung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten im Rahmen eines späteren Gesetzentwurfes geregelt. Dies wurde von einigen Sachverständigen kritisiert.

Weitere Informationen zum Beratungsverfahren im Bildungsausschuss, insbesondere die Liste der Sachverständigen sowie die schriftlich eingereichten Stellungnahmen finden Sie in der Rubrik öffentliche Anhörungen.

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