Anhörung zur Vierten Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes im Bildungsausschuss
Der Ausschuss für Bildung und Kindertagesförderung hat in seiner 51. Sitzung am 22. Februar 2024 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes“ auf Drucksache 8/2810 durchgeführt. Mit der geplanten Novelle soll die Personal- und Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen verbessert werden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem die Senkung der Fachkraft-Kind-Relation bei den Drei- bis Sechsjährigen von 1:15 auf 1:14 sowie die Erhöhung der Vergütung der Auszubildenden, die Stärkung der Elternrechte und die Zusammenfassung der Finanzierungsströme vor.
Elf Sachverständige sind der Einladung des Bildungsausschusses gefolgt und haben in der öffentlichen Anhörung ausführlich zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Anschließend standen sie den Abgeordneten für die zahlreichen Fragen zur Verfügung. Die Mehrheit der Anzuhörenden hat viele Aspekte des Gesetzentwurfes begrüßt und zugleich darauf hingewiesen, dass weitere Verbesserungen schrittweise notwendig seien. Immer wieder kam in diesem Zusammenhang die Forderung nach einem Stufenplan auf. Weitere Schwerpunkte der Diskussion waren das Thema Mindestpersonalschlüssel, der Fachkräftemangel, die Kontroll-/Prüfrechte, die Nachwuchsgewinnung, die im Gesetzentwurf vorgesehene Sprachstandsfeststellung sowie die Kindertagespflege.
Weitere Informationen zum Beratungsverfahren im Bildungsausschuss, insbesondere die Liste der Sachverständigen sowie die schriftlich eingereichten Stellungnahmen finden Sie in der Rubrik öffentliche Anhörungen.