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Eine Europäische Union, die fest zusammenstehen will: Tilo Gundlack, MdL bei der 152. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen

  • Tilo Gundlack, MdL im Gebäude der EU-Kommission (Foto: Landtag M-V)
  • Sitzungssaal des AdR im EU-Kommissionsgebäude (Foto: Landtag M-V)
  • EU-Kommissar für d. Förderung der europäischen Lebensweise, Margaritis Schinas (Foto: Landtag M-V)
  • EU-Landwirtschaftskommissar Wojciechowski (Foto: Landtag M-V)

Auf der Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) vom 30. November bis 1. Dezember 2022 in Brüssel vertrat der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Auf der Tagesordnung stand die Annahme von insgesamt zehn Stellungnahmeentwürfen und zwei Entschließungen.

Der EU-Kommissar für Landwirtschaft, Janusz Wojciechowski erörterte gemeinsam mit den AdR-Mitgliedern die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die europäische Ernährungssicherheit.

Debattiert haben die AdR-Mitglieder auch mit Vertretern der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft und der Europäischen Investitionsbank (EIB) über die Folgen der durch die russische Invasion in der Ukraine verursachten Energiekrise für die europäischen Haushalte sowie über die EU-Jugendpolitik. An letzterer Debatte war auch der EU-Kommissar Margaritis Schinas beteiligt.

Der AdR unterstützte auch einen Vorschlag der EU-Kommission, 2023 zum Europäischen Jahr der Kompetenzen zu erklären, in dem Aus- und Weiterbildung bzw. Umschulungen im Bereich des grünen und digitalen Wandels besondere Förderung erfahren sollen.

 

Neue Kategorien von Eigenmitteln im EU-Haushalt                                                                                                              

Mit dem erwarteten Plus an 15 Milliarden Euro durch die Einführung neuer Eigenmittelkategorien im EU-Haushalt soll unter anderem langfristig die Wiederaufbaufazilität NextGenerationEU getilgt und ein Klima-Sozialfonds eingeführt werden.

Die während der Plenartagung verabschiedete Stellungnahme des AdR betreffend das Eigenmittelsystem der EU, das sich neben einem Teil der Einkünfte aus dem EU-Emissionshandel (EHS) auch aus Einnahmen aus dem CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) und der Besteuerung multinationaler Unternehmen (MNCs) speisen soll, verweist auf die Möglichkeit, dass die Erfüllung der Ziele des Grünen Deals seitens der EU-Mitgliedstaaten durch eine Abgabe eines Viertels der Einnahmen aus dem EHS an die EU-Ebene beeinträchtigt werden könnte. Er geht außerdem in Bezug auf die MNC-Besteuerung auf den notwendigen vorherigen Abschluss des „Säule-1-Abkommens des inklusiven Rahmens der OECD/G20“ ein. Von der Empfehlung einer EU-Digitalsteuer bis spätestens Januar 2024, sollte das Abkommen nicht im Jahr 2023 in Kraft treten, rückte der AdR wieder ab.

Der AdR stellt in seiner Stellungnahme fest, dass die ersten, seit dem 1. Januar 2021 eingeführten Eigenmittel auf der Grundlage nicht recycelter Verpackungsabfälle aus Kunststoff nicht zweckgebunden sind für die Wiederverwendung und das Recycling von Kunststoffabfällen. So fordert er verstärkte Anstrengungen der EU zur Verringerung der Verwendung von Kunststoffen und zum Recycling von Kunststoffen. Er weist zudem darauf hin, dass die drei vorgeschlagenen neuen Kategorien von Eigenmitteln nach Schätzungen der EU-Kommission zwischen 2026 und 2030 jährlich bis zu 17 Mrd. EUR einbringen werden, stellt jedoch fest, dass dieser Betrag nicht ausreichen wird, um sowohl die Kosten für die Rückzahlung der NextGenerationEU‑Schulden (15 Mrd. EUR/Jahr) als auch die Finanzierung des Klima-Sozialfonds (9,7 Mrd. EUR/Jahr) zu decken. Daher unterstreicht er, dass zusätzliche neue Eigenmittel erforderlich sein werden und dass territoriale Folgenabschätzungen bei der Vorlage neuer Eigenmittel zu berücksichtigen sind.

Auch schlägt der AdR vor, dass der Klima-Sozialfonds, der Teil der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen der Kohäsionspolitik werden sollte, ein Jahr vor der Ausweitung des EHS auf den Verkehrs- und Gebäudesektor anläuft.

 

EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien: Für mehr Haltbarkeit, Wiederverwendung, Reparatur und Recycling

Eine vom AdR angenommene Stellungnahme zur Strategie für nachhaltige, keislauffähige Textilien erkennt an, dass auf dem EU-Markt dringend langlebige und recycelbare Textilien in Verkehr gebracht werden müssen, die größtenteils aus Recyclingfasern bestehen, keine gefährlichen Stoffe enthalten und unter Einhaltung der sozialen Rechte und im Sinne des Umweltschutzes hergestellt wurden.

Des Weiteren befürwortet sie die Festlegung verbindlicher produktspezifischer Ökodesign-Anforderungen durch die EU-Kommission bei Textilerzeugnissen, Bekleidungsartikeln, Lederwaren und Schuhen sowie den Plan, spätestens ab Januar 2025 eine verpflichtende, getrennte Sammlung von Textilabfällen durch alle Abfall-Erzeuger einzuführen. Die AdR-Mitglieder fordern die EU-Kommission auch auf, regionale Innovationscluster für kreislauffähige Textilien zu fördern sowie deren Vernetzung untereinander. Zudem sehen sie in Anreizen und Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge Potentiale für die nachhaltige Entwicklung. Ebenso gelte es, den Einsatz natürlicher Materialien (wie Wolle) zu unterstützen.

Aus Sicht des AdR sollten bei der für 2024 geplanten Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie auch spezifische mengenmäßige Zielvorgaben in Betracht gezogen und eine stärkere Harmonisierung der REACH-Verordnung mit den speziell für die Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Schuhindustrie geltenden Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft vorgenommen werden. Damit soll u.a. darauf hingearbeitet werden, den Einsatz gefährlicher Chemikalien zu verringern.

Die AdR-Mitglieder fordern die EU-Kommission außerdem nachdrücklich auf, in die EU-Initiative für nachhaltige Produkte Maßnahmen zum Verbot der Vernichtung unverkaufter Erzeugnisse aufzunehmen und darüber hinaus Ziele für die Vermeidung von Abfällen in der Produktionsphase festzulegen, die zur Verringerung von Produktionsabfällen beitragen und einer Überproduktion entgegenwirken können. Unter anderem die Reparatur, die Pflege von Textilien und die Umwandlung von Abfallprodukten/scheinbar nutzlosen Stoffen in neuwertige Produkte im Sinne der Kreislaufwirtschaft sollte erleichtert werden.

Die EU-Kommission solle eine neue Gesetzgebungsinitiative ausarbeiten, mit der das Inverkehrbringen von Produkten, die in Zwangsarbeit, einschließlich Kinderzwangsarbeit, hergestellt wurden, in der EU wirksam verboten werden soll. Zudem solle die Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Schuhindustrie in die Rechtsvorschriften in Bezug auf die nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen einbezogen werden.

Die Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Schuhindustrie hat ihre Produktion im Zeitraum 2000-2015 verdoppelt und damit 10 % der weltweiten Kohlenstoffemissionen erreicht, mehr als internationale Flüge und die Seeschifffahrt zusammen.

 

Gegen den brutalen Einsatz von Sprache

Daneben nahmen die AdR-Mitglieder unter anderem zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2023 Stellung, empfahlen –  eine Jugendcharta annehmend –  anlässlich des Abschlusses des Europäischen Jahres der Jugend eine durchgängige Berücksichtigung von Belangen junger Menschen in allen Politikbereichen und verabschiedeten eine Stellungnahme zur Erweiterung der EU-Strafbestände um sämtliche Aspekte von Hetze und Hasskriminalität. Der AdR begrüßt darin den Vorschlag der EU-Kommission für einen entsprechenden Ratsbeschluss und spricht sich für eine effektive Verfolgung der Straftäter auch im digitalen Raum aus sowie für Bildungsprogramme an Schulen im Bereich der Antidiskriminierung. Der AdR stimmt mit der Einschätzung der EU-Kommission überein, dass ein gemeinsames Vorgehen auf EU-Ebene in Form einer gemeinsamen Reaktion der Union im Bereich der Strafjustiz und einer verstärkten justiziellen Zusammenarbeit unabdingbar ist.

Die Europäische Agentur für Grundrechte unterstützt die Umsetzung der Grundrechte in diesem Bereich.

Die AdR-Mitglieder, die bereits zum Migrationspakt eine Stellungnahme abgeliefert hatten und sich während des 152. Plenums im Rahmen einer Stellungnahme mit der Anwerbung qualifizierter Migranten befassten, debattierten auch über die Vorgänge am 19. Mai 2021 und am 24. Juni 2022 in den zwei spanischen Enklaven Ceuta und Melilla. Sie kritisierten den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt, in über 30 Fällen mit Todesfolge, gegen Schutzsuchende.

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