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Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen: Tilo Gundlack, MdL bei der 159. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen

  • AdR-Sitzungssaal im Europäischen Parlament (Foto: EU Denis Closon)
  • Tilo Gundlack, MdL (Foto: Landtag M-V)

Vom 31. Januar bis 1. Februar 2024 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack die Interessen Mecklenburg-Vorpommerns auf der 159. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel vertreten.

Die Mitglieder des AdR werden voraussichtlich insgesamt sieben Stellungnahmeentwürfe verabschieden. Darüber hinaus werden sie über die Ergebnisse der vergangenen UN-Klimakonferenz (COP 28) und die Vorbereitung der Europawahlen debattieren.

Entlastungspaket für kleine und mittelständische Unternehmen: Für eine Senkung des Regulierungs- und Verwaltungsaufwandes und fristgerechte Zahlungen

Unionsweit werden Rechnungen häufig zu spät beglichen, was die Liquidität, die Planbarkeit der Zahlungsströme und damit Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beeinträchtigt. Die EU-Kommission schlägt deshalb mit Verordnung COM(2023) 533 final, die neben dem Vorschlag einer Richtlinie zur Steuervereinfachung Teil des KMU-Entlastungspakets ist, unter anderem vor, automatische Verzugszinsen und nationale Vermittlungssysteme sowie Durchsetzungsstellen einzuführen, und Zahlungsfristen auf 30 Tage bei B2B-Geschäftsvorgängen, d.h. zwischen Unternehmen, zu begrenzen.

In seinem Stellungnahmeentwurf führt der AdR demgegenüber die Vertragsfreiheit der KMU ins Feld. Daneben plädiert er unter anderem für eine Unterscheidung von Start-ups und Scale-ups von anderen KMU sowie für einen Mehrwert des KMU-Beauftragten der EU, der der EU-Kommissionspräsidentin direkt unterstellt ist.

Folgen von Umweltzerstörung und Klimawandel für die Gesundheit

Die Stellungnahme des AdR zum „Nexus Europäischer Grüner Deal – Gesundheit“ fordert umfassende Strategien zur Bekämpfung von Krankheiten, die sich im Zuge des Klimawandels/der Umweltverschmutzung ausbreiten, und äußert Besorgnis über die Verschlechterung der Luft- und Wasserqualität. Sie verweist beispielsweise auf Vorhersagen, wonach sich die Anzahl der Hitzetage in allen europäischen Regionen mindestens verdoppeln werde. Der EU stünden mehr Todesfälle aufgrund von Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen bevor, sowie ein vermehrtes Auftreten von hitzebedingter Erschöpfung, Übelkeit, Schwindel und Schwäche, Hitzschlag und Organversagen. Zudem gehe ein Achtel der unionsweiten jährlichen Todesfälle auf die Umweltverschmutzung zurück.

Bekämpfung der Bodendegradation in der EU und Schaffung eines Bodenüberwachungsrahmens

Der Stellungnahmeentwurf des AdR zum Bodenüberwachungsgesetz beklagt den EU-weit ungesunden Zustand der Böden, denn etwa 60-70 % befinden sich laut EU-Kommission derzeit, unter anderem durch nicht nachhaltige Landbewirtschaftung, Versiegelung, Verschmutzung und Übernutzung sowie durch die Auswirkungen des Klimawandels, in einem ungesunden Zustand. Die Bildung neuen Oberbodens ist demgegenüber sehr langwierig: für die Neubildung einer Schicht von 2,5 cm bedarf es einer Zeit von mindestens 500 Jahren.

Ohne nachhaltige Bewirtschaftung und Regenerierungsmaßnahmen sieht die EU-Kommission laut Richtlinienvorschlag COM(2023) 416 final (EU-Bodenüberwachungsgesetz), das unter anderem die Sammlung einheitlicher Daten zur Bodengesundheit vorsieht, die Ernährungssicherheit gefährdet. Auch die Lebensmittelsicherheit stehe auf dem Spiel: 21% der landwirtschaftlich genutzten Böden sind z.B. cadmiumverseucht.

Daher soll mit der EU-Bodenstrategie 2030 der Weg geebnet werden, um bis 2050 einen guten Zustand der Böden herzustellen.

Aus Sicht des AdR sollte eine direkte Zusammenarbeit zwischen den Reallaboren und den an der EU-Bodenmission beteiligten lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie den grenzüberschreitenden Clustern eingerichtet werden.

Er fordert die EU-Kommission außerdem auf, im Rahmen einer Bewertung zu prüfen, ob die verfügbaren Mittel für zusätzliche Beiträge zur Bodengesundheit ausreichen. Falls nicht, sollte die Aufnahme gezielter und angemessener Mittel in den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) in Erwägung gezogen werden.

Gegen ein Gefälle bei (grünen und digitalen) Innovationen zwischen den Regionen

Die Wichtigkeit der regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung betonend, unterstreicht die Stellungnahme des AdR, wie wichtig unter anderem gemeinsame Anstrengungen der Gebietskörperschaften und der Bildungseinrichtungen für die effiziente Umsetzung von Initiativen für digitale Kompetenzen in Schulen sind. Digitale Innovationen und moderne Technologien sollten aus Sicht des AdR in die Bildung integriert werden, von der auch junge Menschen ohne Ausbildung, Arbeit bzw. Schülerstatus (NEET) durch Sonderprogramme profitieren können sollten. Auch fordert der AdR eine Anpassung der Digital-Lehrpläne und formelle, subnationale Plattformen für den Wissensaustausch im Bereich Innovation (regionale Innovationsbeiräte).

Ferner fordert der AdR die Europäische Kommission zur Fortsetzung des Pilotprojekts „Partnerschaften für regionale Innovation“ sowie zur Unterstützung der Hubs des Europäischen Forschungsraums auf.

Risikomanagement und Marktregulierung in der Landwirtschaft

Laut der UN-Welternährungsorganisation (FAO) werden die durch die weltweite Nahrungsmittelproduktion verursachten Treibhausgasemissionen ohne Verringerung der Lebensmittelverschwendung und Einführung klimafreundlicher Maßnahmen bis 2050 um fast die Hälfte steigen.

Die AdR-Mitglieder fordern in ihrem Stellungnahmeentwurf die finanzielle Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe in der Bewältigung der klimatischen Veränderungen sowie ein Warnsystem. Sie würden außerdem mit einer Kartierung extremer Wetterereignisse, und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Krisen, auf Klimaschäden, die auf jährlich rd. acht Milliarden Euro beziffert werden, reagieren.

Ausweitung des Europäischen Behindertenpark- und Behindertenausweises auf Drittstaatsangehörige

Die EU-Kommission hatte die Veröffentlichung eines Vorschlags zur Schaffung eines Europäischen Behindertenausweises bis Ende 2023 angekündigt, der in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden und der auf dem Europäischen Behindertenparkausweis aufbauen soll. Der vom AdR begrüßte Richtlinienvorschlag COM(2023) 512 reagiert auf das häufige Problem von Personen mit anerkanntem Behindertenstatus, dass der in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat ausgestellte Behindertenausweis nicht anerkannt wird, wenn diese Personen in einen anderen Mitgliedstaat reisen, wodurch ihnen Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen entgehen, auf die sie eigentlich einen Anspruch hätten.

Richtlinienvorschlag COM(2023) 698 final ist ein Folgevorschlag zu diesem Richtlinienvorschlag COM(2023) 512 und soll der Ausweitung der beiden Ausweise auf Drittstaatsangehörige dienen.

Der AdR setzt sich in seinem Stellungnahmeentwurf für eine angemessene Frist zur Ausstellung und Verlängerung des EU-Behindertenpark- und EU-Behindertenausweises ein.

Während der 159. AdR-Plenartagung werden die Mitglieder voraussichtlich auch eine Stellungnahme zur Ökologisierung des Schienenverkehrs annehmen.

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