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Konstituierende und erste Sitzung des besonderen Ausschusses

Am 19. Januar 2022 hat sich der besondere Ausschuss nach Art. 52 Abs. 3 der Landesverfassung konstituiert. Diesen sieht die Landesverfassung vor, um dem Parlament Mitglieder und stellvertretende Mitglieder für das Landesverfassungsgericht vorzuschlagen. Elke-Annette Schmidt, 2. Vizepräsidentin des Landtages, eröffnete die Sitzung des Gremiums. Die Mitglieder tagten Corona-bedingt in einer Präsenz- und Videokonferenz. Den Vorsitz des Ausschusses hat Michael Noetzel (Fraktion DIE LINKE) übernommen, der gleichzeitig Vorsitzender des Rechtsausschusses ist.

Hintergrund der Konstituierung des besonderen Ausschusses ist, dass im Laufe dieser Wahlperiode das Amt von mindestens zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts endet.

Da die Mitglieder des Rechtsausschusses auch die Mitglieder des besonderen Ausschusses nach Art. 52 Abs. 3 der Landesverfassung sind, vgl. § 28 Abs. 2 der Geschäftsordnung, ist es in dieser Funktion ihre Aufgabe, die Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts, die durch den Landtag zu erfolgen hat, vorzubereiten. Im Landtag ist dabei eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich, so dass eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit schon bei der Erarbeitung der Vorschläge erforderlich ist.

Neben einer Reihe von allgemeinen Ausschussangelegenheiten wurde im Ausschuss daher vereinbart, dass versucht werden wird, sich noch im Frühjahr 2022 auf Kandidaten einigen zu können, um eine Überprüfung im ersten Halbjahr abzuschließen und dem Landtag entsprechende Wahlvorschläge zuleiten zu können.

Hier hat der Vorsitzende ein Video hinterlegt: https://fb.watch/aDMA-jynqJ/

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