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Landeszentrale für politische Bildung, Auswirkungen der Corona-Pandemie an Hochschulen und Beziehung zu Polen

Symbolbild Wissenschafts- und Europaausschuss © Landtag MV

In der 3. Sitzung des Ausschusses (PDF - 9,8 KB) stellte der Leiter der Landeszentrale für politische Bildung (LpB), Herr Jochen Schmidt, den Mitgliedern die Organisation und die Aufgaben seines Hauses vor. Als überparteiliche staatliche Einrichtung für politische Bildung gehöre die LpB zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und sei der Landesministerin direkt unterstellt. Begleitet werde die Arbeit der LpB durch ein aus 12 Personen des öffentlichen Lebens bestehendes Kuratorium. Die Basis der Arbeit der LpB seien das Grundgesetz, die Landesverfassung sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Die LpB verstehe sich in erster Linie als Dienstleister für die Bürger im Land und fungiere auch als Dienstleister für Multiplikatoren sowie für Träger der politischen Bildung, insbesondere Stiftungen und Vereine.

Über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bereiche Kultur und Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern informierte die zuständige Staatssekretärin. Zu Beginn der Pandemie Anfang 2020 seien die Hochschulen in einer schwierigen Situation gewesen, in der der Lehrbetrieb fast zum Erliegen gekommen sei. Inzwischen ließe sich wieder von einem Regelbetrieb sprechen, da sich die Hochschulen auf die Situation eingestellt haben. Aufgrund des Sondervermögens sei die digitale Ausstattung an den Hochschulen erweitert worden und laufende Programme hätten zu einer verbesserten Prüfungssituation für Studierende geführt. Des Weiteren seien durch den engen Austausch mit den für psychologische Beratung zuständigen Studierendenwerken die Angebote für von psychischen Problemlagen betroffenen Studierenden gezielt ausgeweitet worden.

Abschließend setzte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg, Heiko Miraß den Ausschuss über die Beziehungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Polen in Kenntnis. Mecklenburg-Vorpommern sei Mitglied in der deutsch-polnischen Regierungskommission für grenznahe und regionale Zusammenarbeit, die in vier Fachausschüssen die Bereiche grenznahe Zusammenarbeit, internationale Zusammenarbeit sowie Raumordnungsfragen und Bildungszusammenarbeit behandele und einmal jährlich tage; wechselseitig in Polen und in Deutschland. Mitglieder der deutschen Regierungskommission seien das Auswärtige Amt, die Bundesministerien und diejenigen Bundesländer, zu denen die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit gehöre, wie Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus gebe es weitere Gremien, die unter anderem monatlich tagen und sich im Rahmen von Gesprächen, Veranstaltungen aber auch Kooperationen austauschen, zum Beispiel in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur, Polizei, Landwirtschaft und Umwelt.

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