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Landtag beendet ersten Sitzungstag / Sebastian Schmidt neuer Datenschutzbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Plenarsaal des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

Nach rund 10 ½-stündigen Beratungen ist gestern (7. Dezember 2022) der erste von insgesamt drei Sitzungstagen des Landtages in dieser Woche um 20.42 Uhr zu Ende gegangen. Befasst haben sich die Abgeordneten mit insgesamt 18 Tagesordnungspunkten. Die Sitzung begann um kurz nach 10 Uhr mit der Aktuellen Stunde. Auf Antrag der CDU-Fraktion debattierten die Abgeordneten diesmal zum Thema „Gerade jetzt: Polizei und Justiz den Rücken stärken“.

Unmittelbar im Anschluss daran ist gestern (7. Dezember 2022) auf Vorschlag der Fraktionen DIE LINKE und SPD Sebastian Schmidt mit der erforderlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen zum Datenschutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewählt worden. 43 Mitglieder des Landtages stimmten für den Kandidaten. Landtagspräsidentin Birgit Hesse beglückwünschte Sebastian Schmidt zu dem von ihm erzielten Wahlergebnis und richtete zugleich den Dank des Parlaments an seinen ebenfalls anwesenden Vorgänger und ehemaligen Abgeordneten, Heinz Müller, der das Amt sechs Jahre innehatte.

Anschließend beriet das Parlament zu mehreren Gesetzentwürfen.

Nach heute zweiter Lesung wurden die folgenden seitens der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe entlang von Beschlussempfehlungen der inhaltlich zuständigen Ausschüsse angenommen: „Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der IT-Landschaft in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern“ (siehe hierzu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses), „Entwurf eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie ab dem Jahr 2023 und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Energie“ (siehe hierzu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses), „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes“ (siehe hierzu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses), „Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes“ (siehe hierzu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses), „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes und weiterer Gesetze zur Anpassung an das Betreuungsrecht des Bundes“ (siehe hierzu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses), „Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2022 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (siehe hierzu: Beschlussempfehlung des Finanzausschusses) und „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB IX und anderer Gesetze“ (siehe hierzu: Beschlussempfehlung des Sozialausschusses).

Nach heute erster Lesung im Landtag ist der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes an den federführenden Wissenschafts- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen worden.
Nicht durchsetzen konnten sich hingegen die Fraktionen der CDU und FDP mit ihrem „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertragsgesetzes 2021
Gemäß der Geschäftsordnung des Landtages wird dieser Entwurf spätestens nach drei Monaten erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Angenommen hat das Parlament heute eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger, eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Wahleinsprüchen sowie eine Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zur Unterrichtung durch die Landesregierung „Berichte der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Wohlfahrtsfinanzierungs- und –transparenzgesetz“.

Ebenfalls gefolgt sind die Parlamentarier heute einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Antrag des Finanzministers auf Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020 sowie zur Unterrichtung durch den Landesrechnungshof „Jahresbericht 2022 (Teil 1) – Landesfinanzbericht 2022“.

Auch die seitens der Landesregierung vorgelegten Anträge „Einwilligung des Landtages zum Antrag auf Änderung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens ‚MV-Schutzfonds‘“ und „Zustimmung des Landtages gemäß §§ 63 Absatz 1 und 64 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung und § 12 Absatz 2 des Haushaltsgesetzes 2022/2023 zur Veräußerung landeseigener Grundstücke“ fanden die erforderliche Mehrheit im Parlament und wurden daher angenommen.
Gleiches geschah mit dem seitens der Koalitionsfraktionen vorgelegten Antrag zum Thema „Archäologische Schätze im Tollensetal touristisch erschließen“.

Dem Landtag der 8. Wahlperiode gehören sechs Fraktionen an. Die Regierung tragenden Fraktionen von SPD und DIE LINKE stellen zusammen 43 der insgesamt 79 Abgeordneten des Landtages. Die vier Oppositionsfraktionen zählen 14 Abgeordnete (AfD), 12 Abgeordnete (CDU), 5 Abgeordnete (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 5 Abgeordnete (FDP).

Die nächste Sitzung des Landtages im Plenarsaal des Schweriner Schlosses wurde für Donnerstag, den 8. Dezember 2022 einberufen.

Hier gelangen Sie zum Beschlussprotokoll der heutigen Sitzung.
Hier gelangen Sie zum Video der Sitzung.

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