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Mitarbeiterin des Justizministeriums und Gutachterin der Landesregierung werden vom Untersuchungsausschuss "Klimaschutzstiftung" befragt

Symbolbild Untersuchungsausschuss © Landtag MV

Der Untersuchungsausschuss zur Stiftung Klima- und Umweltschutz MV setzt am kommenden Freitag, den 18. Oktober 2024, in öffentlicher Sitzung seine Beweiserhebung mit der Vernehmung von zwei Zeuginnen fort.

Zunächst wird sich die Referatsleiterin des Justizministeriums M-V den Fragen der Abgeordneten stellen, die am 8. Januar 2021 die Anerkennungsverfügung für die am Vortag vom Landtag beschlossene Klimaschutzstiftung unterschrieb.

Im weiteren Verlauf werden die Ausschussmitglieder Prof. Dr. Birgit Weitemeyer von der Bucerius Law School befragen. Frau Prof. Weitemeyer war im Frühjahr 2022 von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in Übereinstimmung mit den Landtagsfraktionen beauftragt worden, in einem Rechtsgutachten zu untersuchen, ob es möglich ist, die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV rechtskonform aufzulösen. In ihrem Gutachten führte sie auf, welche rechtlich tragfähigen Möglichkeiten zur Auflösung der Stiftung es gibt. Hingegen kam der von Landtagspräsidentin Birgit Hesse beauftragte Rechtsanwalt zwei Jahre später zu dem Ergebnis, dass die Stiftung nicht rechtskonform aufgelöst werden könne.

Die öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am 18. Oktober 2024 ab 10:00 Uhr im Sitzungssaal Hofdornitz des Landtages (Schloss Schwerin) statt.

Wer teilnehmen möchte, melde sich bitte telefonisch (0385 – 525 1661 oder -1662) oder per E-Mail (pu3wp8mail@landtag-mv.de) beim Ausschusssekretariat an.

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