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Öffentliche Anhörung zur Siebten Änderung des Schulgesetzes im Bildungsausschuss

  • Foto: Landtag M-V
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Der Ausschuss für Bildung und Kindertagesförderung hat in seiner 72. Sitzung am 16. Januar 2025 zum Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes auf Drs. 8/4261 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Fünfzehn Anzuhörende haben zu jenem Gesetzentwurf Stellung genommen und die zahlreichen Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

Mit der Schulgesetznovelle sollen unter anderem die Digitale Landesschule verankert und die Organisationsformen des Lernens im digital unterstützten Format definiert werden. Weitere Ziele des Gesetzentwurfes stellen die Sicherung des Schulnetzes, die Ausweitung der Mitwirkungsrechte sowie die Neuregelung der Privatschulfinanzierung dar. Im Hinblick auf die Schullaufbahnempfehlung stellt der Gesetzentwurf klar, dass der Notenschnitt in den drei Kernfächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache 2,5 betragen müsse und keines dieser Kernfächer schlechter als ausreichend sein dürfe. Des Weiteren soll mit der Novelle die Möglichkeit der Verlängerung der Umsetzung der Inklusionsstrategie bis zum Sommer 2030 eröffnet und die Frage der Zahlung des Schulkostenbeitrags für Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in Polen haben, geregelt werden.

In der öffentlichen Anhörung wurden die verschiedenen Aspekte des Gesetzentwurfes beraten. Viele vom Gesetzentwurf aufgegriffenen Themen wurden von den Anzuhörenden im Grundsatz begrüßt, wie beispielsweise die Digitale Landesschule als Ergänzung zum Präsenzunterricht oder die Senkung der Schülermindestzahlen zur Sicherung des Fortbestands kleiner Schulen und die Neuregelung der Privatschulfinanzierung. Zu anderen Themen des Gesetzentwurfes wurde Kritik geäußert und den Abgeordneten wurden Anregungen für Nachbesserungen mitgegeben. So haben insbesondere der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern dringend von der vorgesehenen Regelung zur Einführung überlappungsfreier Schuleinzugsbereiche abgeraten. Der Vorsitzende des Landesschülerrates hat über die Schwierigkeiten der Schüler/-innenmitwirkung berichtet und Verbesserungen der vorgesehenen Regelung angeregt und der Vorsitzende des Landeselternrates hat strengere Zugangsvoraussetzungen für den Gymnasialbereich für erforderlich gehalten. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern hat dem widersprochen und darauf hingewiesen, dass viele Schülerinnen und Schüler trotz fehlender Gymnasialempfehlung ein gutes Abitur machten. Einen weiteren Diskussionsschwerpunkt hat das Thema Inklusion gebildet. Hierzu wurden unterschiedliche Ansichten vertreten und auf die diesbezüglich bestehenden Probleme eingegangen. Die Möglichkeit der Verlängerung der Umsetzung wurde von den Anzuhörenden für gut befunden.

Am 27. Februar 2025 wird der Bildungsausschuss seine Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf erarbeiten.

Weitergehende Informationen zur Anhörung, insbesondere die schriftlichen Stellungnahmen sowie das Wortprotokoll zur Anhörung finden Sie in der Rubrik öffentliche Anhörungen.

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