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Rechtsausschuss: Öffentliche Anhörung zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes

Symbolbild Rechtsausschuss © Landtag MV

Am heutigen Mittwoch (5.7.2023) hatte der Rechtsausschuss zunächst Sachverständige zum Landesstiftungsgesetz in der Hofdornitz des Landtages zu Gast. In der öffentlichen Anhörung wurden die einzelnen Themen der Gesetzesänderung besprochen. Mit Sebastian Kriedel vom Landesnetz der Stiftungen, Markus Wiechert von der Evangelischen Kirchen und Wilfried Holze von der Bürgerstiftung Neubrandenburg waren eine Reihe von Praktikern gefordert. Sodann folgten mit Prof. Dr. Birgit Weitemeyer und Dr. Katharina Gollan zwei ausgewiesene Expertinnen im Stiftungsrecht. Andreas Wellmann vom Städte- und Gemeindetag und als Vertreter der Bürgerstiftung Wismar brachte beide Felder zusammen. Im Ergebnis brachten es die Sachverständigen auf den Punkt, als sie ausführten, dass der Ausschuss gerade eines der "besten Gesetze" berate - wenn es auch noch Verbesserungsvorschläge gab. So wurde diskutiert, ob ein "Transparenzregister" die Stiftungen entlasten könnte. Darin könnten zum Beispiel die Vertretungsbefugnisse formuliert werden. Auch der Vorschlag, noch einen Rechtsbehelf einzuführen, mit dem vor den Verwaltungsgerichten geklagt werden könnte, würde diskutiert. Hier gingen die Meinungen insoweit auseinander, als der Rechtsbehelf zum Teil für die Bundesebene gefordert wurde: Mecklenburg-Vorpommern wäre das erste deutsche Bundesland, das so etwas in sein Recht aufnehmen würde. 

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