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Sechste Sitzung des Rechtsausschusses – Gesetzesentwurf und Wahlprüfungsangelegenheiten

Symbolbild Rechtsausschuss © Landtag MV

In seiner sechsten Sitzung am 23.03.2022 wurde der Rechtsausschuss von Staatssekretär Friedrich Straetmanns und dem Leiter der Verkündungsstelle des Justizministeriums Stefan Förster hinsichtlich der Rechtsförmlichkeiten des Gesetzesentwurfs über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen und die Aufhebung erledigter Rechtsverordnungen (Drucksache 8/403) informiert. Als gleichsam verwaltungstechnisches Gesetz soll es einen Beitrag zur Digitalisierung der Landesverwaltung und zur Entlastung der Mitarbeitenden leisten. So würden bei Gefahrenlagen Verordnungen der Landesregierung auf der Internetseite des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Wege der Eilverkündung verkündet werden und somit zeitlich praktikabler die gleiche Rechtswirkung wie im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemachte Verordnungen entfalten. In diesem Zusammenhang debattierte der Ausschuss über die digitale Auffindbarkeit und die Benutzerfreundlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger.

Ein Beschluss wird dem Landtag voraussichtlich zur April-Landtagssitzung vorgelegt werden.

Neben allgemeinen Ausschussangelegenheiten befasste sich der Ausschuss darüber hinaus mit Wahleinsprüchen bezugnehmend auf die Landtagswahl am 26.09.2021, welche auf die Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ausgerichtet waren.

Herr Vorsitzender Michael Noetzel gab bekannt, dass diese zwar gem. § 35 Absatz 1 und 2 LKWG M-V zulässig, im Weiteren jedoch unbegründet seien.

Die Mitglieder des Ausschusses einigten sich darauf, von einer mündlichen Verhandlung nach § 37 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 LKWG M-V abzusehen und den Einspruchsführern die Möglichkeit einer Stellungnahme einzuräumen.

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