Tilo Gundlack, MdL bei der 13. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen
Am 8. Juli 2022 wird Tilo Gundlack, MdL das Land Mecklenburg-Vorpommern in der 13. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel vertreten.
Die Mitglieder der Fachkommission werden drei Stellungnahmeentwürfe erörtern. Diese konzentrieren sich auf die Themen Digitalpolitik, einschließlich eines europäischen Chip-Gesetzes zur Stärkung des europäischen Innovationssystems für Halbleiter. Daneben steht der Schutz geografischer Angaben für gewerbliche und handwerkliche Erzeugnisse in der EU auf der Tagesordnung.
Chipgesetz
Mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Innovationssystems für Halbleiter (Chip-Gesetz, COM (2022) 46 final) soll das strategische Ziel der EU erreicht werden, die Widerstandsfähigkeit des eigenen Halbleiter-Herstellungsystems und dessen weltweiten Marktanteil zu erhöhen. Der Vorschlag zielt überdies darauf ab, die frühzeitige Einführung neuer Chips durch die europäische Industrie zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Der Vorschlag ist auf Folgendes ausgerichtet: Einleitung der Initiative „Chips für Europa“ zur Unterstützung eines groß angelegten Aufbaus technologischer Kapazitäten und Innovationen in der gesamten Union, Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung der Versorgung mit Chips durch die Mobilisierung von Investitionen und verbesserte Produktionskapazitäten in der Halbleiterherstellung sowie in den Bereichen moderne Verpackung, Erprobung und Montage mittels neuartiger integrierter Produktionsstätten und offener EU-Fertigungsbetriebe sowie Schaffung eines Koordinierungsmechanismus zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission.
Die Stellungnahme des AdR, die sich auch auf den Verordnungsvorschlag COM(2022) 47 final zur Gründung eines Gemeinsamen Unternehmens für Chips im Rahmen von Horizont bezieht sowie auf die Mitteilung COM(2022) 45 final der EU-Kommission und deren Empfehlung bezüglich Lieferengpässen COM(2022) 782 final, regt eine längere Laufzeit (bis 2034) an und eine bessere Koordinierung auf und zwischen allen Regierungsebenen und die Einbindung der regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung sowie der digitalen Innovationszentren. Über digitale Innovationszentren verfügt Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin, Wismar, Rostock, Greifswald, Neubrandenburg und Stralsund.
Für eine ausgewogene digitale Entwicklung in der EU
Mit seinem Stellungnahmeentwurf zum digitalen Zusammenhalt setzt sich die Fachkommission ECON für eine Aufnahme der Kohäsionsziele in den digitalen Bereich und damit für eine Änderung von Art. 175 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein. Dazu gehören eine gute Internetanbindung und der Zugang zu digitalen Diensten. Zugleich setzt er sich für eine stärkere Unterstützung der Kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung ein.
Schutz geografischer Angaben in Industrie und Handwerk
Der Verordnungsvorschlag COM(2022) 174 über geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse wurde am 13. April 2022 von der EU- Kommission angenommen, um Produkte wie Murano-Glas, Donegal-Tweed, Porcelaine de Limoges, Solinger Besteck und Boleslawiec-Töpferwaren auf EU-Ebene zu schützen. Der Vorschlag zielt darauf ab, handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und damit verbundenes traditionelles Know-how im EU-Binnenmarkt und in internationalen Handelsabkommen zu schützen.
Der Stellungnahmeentwurf des AdR fordert neben einer wirksamen Rechtsdurchsetzung, dass Verbraucher zuverlässige Informationen und eine Garantie für die Echtheit der betreffenden Erzeugnisse erhalten, bei denen wenigstens einer der Produktionsschritte in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgt. Er setzt sich außerdem dafür ein, dass von den Mitgliedstaaten benannte Behörden, etwa regionale und lokale Gebietskörperschaften, als antragsstellende Erzeugergemeinschaft angesehen werden können, und dass die Verwendung eines europäischen Logos verbindlich wird.