Umweltpolitik, Zusammenhalt in der EU und Wahlen zum Europäischen Parlament im Fokus: Tilo Gundlack, MdL bei der 160. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen - Teil 1
Vom 17. April bis 18. April 2024 vertrat der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack die Interessen Mecklenburg-Vorpommerns auf der 160. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel.
Die Mitglieder des AdR verabschiedeten insgesamt vierzehn Stellungnahmen sowie eine Resolution.
Darüber hinaus nahmen sie eine Vereinbarung über die Einrichtung eines interinstitutionellen Ethikgremiums der EU an, das in Reaktion auf die Qatar-Affäre geschaffen werden soll, und debattierten über die Stärkung der Rechte von Kindern, über die EU-Erweiterung und über die Vorbereitung der Europawahlen.
Kommunalpolitiker in MV: „Stark im Amt“ und der Schutz der demokratischen Institutionen in der EU
Eine vom AdR verabschiedete Stellungnahme befasste sich mit Versuchen aus Drittländern, z.B. mittels Cyberangriffen auf Abgeordnete, gefälschter Forschungsergebnisse/ Desinformation, verdeckter, manipulativer Medienarbeit, Korruption und wirtschaftlichem Zwang, Gewalt und Hassrede den demokratischen Prozess, u.a. der Europawahlen im Juni 2024, negativ zu beeinflussen.
Die EU-Kommission hatte ein Paket zur Verteidigung der Demokratie vorgelegt, das Instrumente zur Schaffung von Transparenz und demokratischer Rechenschaftspflicht enthält, wie z.B. einen Richtlinienvorschlag zur Verpflichtung ausländischer Interessenvertretungen, sich in der EU zu registrieren.
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten haben auf ihrem vergangenen Sondergipfel beschlossen, eine Task-Force gegen russische Einflussnahme im Vorfeld der EU-Wahlen einzurichten.
Im März 2024 hatten beispielsweise belgische und polnische Sicherheitsbehörden einen massiven Infiltrationsversuch Russlands aufgedeckt. Mehrere europäische Politiker hätten demnach für die Verbreitung von russischer Propaganda Geld aus dem Land erhalten. Auch Einmischungsversuche über die Internetseite “Voice of Europe“ sind enttarnt worden.
Der Austausch über solche Vorfälle soll nunmehr erleichtert und zentralisiert werden.
Das deutsche Portal „Stark im Amt“ gibt derzeit zudem Kommunalpolitikern die Möglichkeit, mit Hass und Gewalt umzugehen. „Ich glaube, man muss auch sehr vorsichtig sein bei der Wahl seiner Interviewer, denn es ist keineswegs bedeutungslos, welchem Medium man seine Stimme leiht, möge es dem Namen nach zum Beispiel noch so europäisch erscheinen“, so der Abgeordnete Tilo Gundlack.
Solidarität zwischen den EU-Gebieten im Kontext der EU-Erweiterung
Die Mitglieder des AdR verabschiedeten eine Dringlichkeitsentschließung, in der sie die Schlüsselrolle der Kohäsionspolitik bei der Unterstützung der Gemeinden bekräftigten, den grünen, digitalen und demografischen Wandel zu bewältigen. Auch spiele sie eine große Rolle dabei, die Armut, Landflucht und die Unzufriedenheit von Bürgern in weniger prosperierenden und insbesondere ländlichen Gebieten zu verringern. Im mehrjährigen Finanzrahmen solle aus ihrer Sicht daher die Kohäsionspolitik die dezentrale Hauptinvestitionsquelle aller EU-Regionen für die Zeit nach 2027 bleiben. Die Verwaltung und Kontrolle der Mittel müsse demgegenüber vereinfacht werden.
Des Weiteren unterstrichen sie den Beitrag der Kohäsionspolitik zur Integration, Wirtschaftsentwicklung und zum Kapazitätsaufbau neuer und bisheriger EUBeitrittskandidatenländer und sprachen sich für einen flexibleren Einsatz der Strukturfonds in den am stärksten vom Bevölkerungsrückgang betroffenen ländlichen Gebieten aus.
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erhält in den Jahren 2021 bis 2027 rund 925 Millionen Euro aus dem EFRE-Fonds, 333 Millionen Euro aus dem ESF-Fonds und von 2023 bis 2027 rund 616 Millionen Euro aus dem ELER-Fonds.
Die Bevölkerung von Mecklenburg-Vorpommern wird bis 2040 um ca. zehn Prozent abnehmen.
Verringerung administrativer Hindernisse in Grenzgebieten
Unterschiedliche technische Standards oder nationale Verwaltungs- und Rechtsvorschriften, die die grenzüberschreitende Dimension nicht berücksichtigen, können sich auf die Entwicklung der Infrastruktur und die Erbringung grenzüberschreitender öffentlicher Dienstleistungen auswirken. Derartige Hindernisse beeinträchtigen das Leben grenzüberschreitender Gemeinschaften, indem sie beispielsweise den Zugang zu Gesundheitsdiensten, einschließlich Notfalldiensten, einschränken und ihre Fähigkeit zur Koordinierung von Katastrophenschutzmaßnahmen und zur Zusammenarbeit bei gemeinsamen Infrastrukturprojekten einschränken.
Die EU-Kommission schlägt vor, grenzübergreifende Koordinierungsstellen in den Mitgliedstaaten einzurichten, die eingereichte Anfragen auf mögliche Hindernisse prüfen und als Bindeglied zwischen den Grenzakteuren und den nationalen Behörden fungieren. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Akteure nach der Prüfung ihrer Anfrage eine Antwort zum weiteren Vorgehen erhalten.
Besteht tatsächlich ein Hindernis und gibt es keine bilaterale oder internationale Kooperationsvereinbarung, die zur Lösung herangezogen werden kann, so können die Mitgliedstaaten auf das sogenannte Cross-Border Facilitation Tool – ein besonderes Verfahren zur Beseitigung rechtlicher und administrativer Hindernisse – zurückgreifen. Die Entscheidung, ob ein Hindernis beseitigt werden soll, obliegt den zuständigen nationalen Behörden.
Ein Netz von grenzübergreifenden Koordinierungsstellen soll ein Forum für den Austausch bilden.
Der AdR hat den freiwilligen "Europäischen grenzübergreifenden Mechanismus 2.0" und die Vereinfachung der Verordnung sowie das klare Verfahren des vorgeschlagenen Instruments zur Erleichterung grenzübergreifender Lösungen in seiner Stellungnahme teilweise positiv bewertet.