In seiner vierten Sitzung am 23. Februar 2022 informierte sich der Rechtsausschuss auf der Grundlage von Äußerungen des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Heinz Müller, über Probleme des Datenschutzes. Gleichzeitig stand die Unterrichtung durch die Landesregierung auf der Tagesordnung. Herr Müller wies in seiner Stellungnahme insbesondere darauf hin, dass Videokonferenzen bereits im Bezugszeitraum (der Bericht liegt seit der 7. Wahlperiode, dem Sommer 2021 vor) zu besonderen Herausforderungen für den Datenschutz geführt hätten. Außerdem wies er auf das online-Zugangsgesetz des Bundes hin, ein Gesetz, mit dem über 5000 Anwendungen grundsätzlich online zugänglich seien. Auch hier gebe es zentrale Konfliktfelder. Abschließend wies er auf eine EuGH-Entscheidung zu, mit der aus seiner Sicht abschließend über die Anwendung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung auf Parlamente judiziert werde.
Die Corona-Pandemie fordert auch von Gerichten und Staatsanwaltschaften Besonderes ein. Der Rechtsausschuss hat vor diesem Hintergrund einer - noch bis Ende März steuerfreien - Sonderzahlung zugestimmt. Das Justizministerium erläuterte daraufhin die Vergabe der Stelle der Landesgleichstellungsbeauftragten. Im Bereich der Allgemeinen Ausschussangelegenheiten wies das Justizministerium auf die derzeit vergleichsweise entspannte Situation in den Justizvollzugsanstalten hin. Allerdings sei derzeit die Erlasslage so, dass keine zusätzlichen Besuche in den Anstalten möglich seien, einfach um das Infektionsrisiko überschaubar zu halten.
Ein Video des Vorsitzenden, Michael Noetzel, finden Sie hier: https://www.facebook.com/LandtagMV/videos/281289710803426/