Zu Beginn der 7. Sitzung (PDF - 11,9 KB) des Ausschusses informierte die Landesministerin die Ausschussmitglieder über die Exzellenzstrategie des Bundes sowie des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Exzellenzstrategie des Bundes sei das Folgeprogramm der Exzellenzinitiative. Konkret seien zwei Förderrichtlinien enthalten. Zunächst würden Exzellenzcluster in international wettbewerbsfähigen, projektbezogenen Forschungsfeldern gefördert und daran anschließend erhielten sogenannte Exzellenzuniversitäten institutionell in den Ländern eine Förderung. Gegenwärtig liefe die erste Förderrunde der Exzellenz-Strategie. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft beabsichtige die Ausschreibung für die zweite Förderrunde zum Jahresende zu starten. Derzeit berieten Bund und Länder in der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, ob die Rahmenbedingungen für die kommende Ausschreibung weiterentwickelt werden sollten. Diese Debatte liefe schon länger, da die drei ostdeutschen Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt bisher keine Exzellenzförderung erhielten. Um eine Exzellenzförderung zu bekommen, seien mindestens 25 einschlägig gewidmete Lehrstühle an einer Universität nötig. Dies sei vor allem für kleinere Forschungseinheiten und kleinere Universitäten schwierig, wie sie in Mecklenburg-Vorpommern und den anderen beiden Ländern vorherrschend seien. Die Landesministerin fordere zusammen mit dem Land Brandenburg eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinien. Sie setze sich vor diesem Hintergrund für kooperative Clusterförderung und Interdisziplinarität ein. In Bezug auf die Landesexzellenzstrategie ergänzte sie, dass im Koalitionsvertrag die Fortführung beziehungsweise eine Neuauflage dieser Exzellenzinitiative auf Landesebene vereinbart worden sei, deren Ausschreibung im kommenden Jahr erfolgen solle.
Des Weiteren wurden die Ausschussmitglieder seitens der Ministerin zu den Maßnahmen der Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald sowie der Hochschule Neubrandenburg im Bereich des Personals und der Studierenden informiert, um den Auswirkungen der Corona-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern entgegenzuwirken. Kurz nach Pandemiebeginn sei zusammen mit den Universitätsmedizinen erörtert und geprüft worden, ob Studierende der Medizin auf freiwilliger Basis für krankenpflegerische Tätigkeiten einsetzbar seien und zusätzliche Anreize dafür geschaffen werden könnten, wie zum Beispiel die Anrechnung als Pflegepraktikum. Einige Krankenhäuser hätten wegen des teilweise dramatischen Personalausfalls um Unterstützung gebeten, sodass die zuständigen Ministerien bei den Universitäten um entsprechende Anwerbung von Studierenden gebeten hätten. Konkrete Bedarfe aller Kliniken im Land würden derzeit abgefragt. Neben der Anrechnung im Studium sei die Finanzierung der Studierenden als Pflegekräfte durch den MV-Schutzfonds geplant.
Anschließend berichtete die Ministerin über die psychologische Betreuungssituation von Studierenden in Mecklenburg-Vorpommern. Aus einer Studie des Zentrums für Psychologie und Psychotherapie der Uni Greifswald gehe hervor, dass die Pandemie in weiten Teilen der Bevölkerung zu Belastungen geführt habe. Dazu gehörten auch die Studierenden und ihre Sorgen rund um die organisatorischen, finanziellen und sozialen Aspekte des Studiums. Die Psychosoziale Betreuung der Studierenden würde überwiegend von den Studierendenwerken wahrgenommen. Im Rahmen von Einzel- oder Gruppengesprächen und Workshops betreuten die Haupt- und Nebenamtlichen die Studierenden sowohl in Präsenz als auch digital. Gemäß des Studierendenwerksgesetzes MV könnten die Studierendenwerke eine psychosoziale Beratung anbieten, die aus den Beiträgen der Studierenden finanziert würde. Der Beratungsbedarf sei bereits vor Corona gestiegen, habe sich seit Corona aber nochmals potenziert, sodass die Studierendenwerke ihre Kapazitäten aufgestockt hätten.
Zum Abschluss der Sitzung beschlossen die Ausschussmitglieder die Durchführung eines Expertengespräches über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Kulturbereich in Mecklenburg-Vorpommern.