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Zehnte Sitzung des Rechtsausschusses - öffentliche Anhörung zum Entwurf einer Änderung des Feiertagsgesetzes

Symbolbild Rechtsausschuss © Landtag MV

In einer öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes (Entwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD) und damit um die Einführung eines landesweiten Feiertages am 8. März, kam es an diesem Mittwoch zu einer Debatte auf der Grundlage der Ausführungen der Wirtschaft, vertreten durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) , der Gewerkschaften (dbb beamtenbund und tarifunion, DGB Bezirk Nord und verdi) und des Landesfrauenrates. Insbesondere für die Vertreter der Wirtschaft war die Einführung eines neuen Feiertages vor dem Hintergrund von als fehlend empfundenen Kostenschätzungen für die Wirtschaft und der derzeitigen Lage (Corona und Ukraine) der falsche Weg. Genau anders herum sahen das die Gewerkschaften und der Landesfrauenrat - es handele sich um ein starkes politisches Signal für alle Rechte, die sich Frauen in der Gesellschaft erkämpft hätten. Hinzu komme, dass Mecklenburg-Vorpommern damit einen neuen Feiertag mehr habe. Das (10 Feiertage) sei immer noch wenig im Vergleich zu einem süddeutschen Freistaat, der immerhin 13 Feiertage aufweise. Der Städte- und Gemeindebund wies schriftlich darauf hin, dass "kritische Infrastruktur keine Feiertage" kenne und dieser neue Feiertag von daher mit einem Feiertagszuschlag von den Kommunen ausgeglichen werden müsse.

Dokumente zur Anhörung

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