Zur Hauptnavigation springen Zum Inhalt springen

Zwei öffentliche Anhörungen im Bildungsausschuss zum Thema Kindertagesförderung

  • Der Bildungsausschuss in der Hofdornitz des Schweriner Schlosses, per Video zugeschaltet war Michael Löffler vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
  • Lars Békési - VKMK e.V.
  • Diana Markiwitz - ver.di Landesbezirk Nord
  • zw. v. r. Thomas Schmidt - Fachbereich Jugend beim Landkreis Ludwigslust-Parchim

In seiner 10. Sitzung hat der Bildungsausschuss in seiner 11. Sitzung zum Doppelhaushalt 2022/2023 zum Thema Kindertagesförderungsgesetz eine öffentliche Anhörung durchführt. Teilgenommen hat Schabernack - Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e.V., der Kita-Landeselternrat sowie der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Anzuhörenden betonten das Problem des Fachkräftemangels und sprachen sich dafür aus, das Thema „Qualität der Betreuung“ anzugehen. Die Vertreterin von Schabernack erklärte, dass es erforderlich sei, das Berufsfeld attraktiver zu gestalten, um Fachkräfte zu gewinnen. Dazu gehöre neben einer guten Bezahlung auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. So müsse die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation jetzt angegangen werden. Der Vertreter des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte begrüßte den Doppelhaushalt 2022/2023 im Bereich der Kindertagesförderung, der zur Bewältigung der geplanten Themen grundsätzlich gut aufgestellt sei. Die Investitionskosten seien jedoch nicht ausreichend. Der Kita-Landeselternrat hat angeregt, darüber nachzudenken, wieder Elternbeiträge für Eltern mit hohen oder sehr hohen Einkommen einzuführen, um mit diesen Mitteln die Qualität der Betreuung zu verbessern.

Unmittelbar im Anschluss hat der Bildungsausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes“ auf Landtagsdrucksache 8/610 durchgeführt. An dieser Anhörung haben der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger e.V., der Landkreis Ludwigslust-Parchim (Fachdienst Jugend) zugleich in Vertretung für den Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (Landesbezirk Nord) teilgenommen. Weitere eingeladene Sachverständige haben schriftlich Stellung genommen. Die Mitglieder des Ausschusses diskutierten mit den Anzuhörenden u.a. den Zeitpunkt der Umsetzung des Gesetzentwurfs, das Problem des Fachkräftemangels sowie das Thema der Betreuungsqualität. Der Vertreter des Verbands der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger e.V. bezweifelte, dass mit dem Gesetzentwurf die Bildungsgerechtigkeit verbessert werde. Erforderlich sei es stattdessen, zunächst Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Betreuung und zur Gewinnung von Fachpersonal umzusetzen und hierfür eine Strategie zu entwickeln. Die geplante Umsetzung des Gesetzentwurfs im Sommer 2022 sei zu kurzfristig. Der Vertreter vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hingegen begrüßte den Gesetzentwurf und hielt den Zeitpunkt der Umsetzung für herausfordernd, aber realisierbar. Der Vertreter vom Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie vom Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e.V. kritisierte die Kurzfristigkeit sowie die Tatsache, dass der Gesetzentwurf neue Aufgaben schaffe, ohne dass das Hauptproblem, der Fachkräftemangel, angegangen werde. Auch er sprach sich für eine Verbesserung in der Qualität der Betreuung aus. Die Vertreterin von ver.di begrüßte das Vorhaben im Grundsatz, betonte aber, dass die Umsetzung des Gesetzes nicht zulasten der Qualität in der Betreuung führen dürfe und es erforderlich sei, hierfür ausreichend Fachpersonal zur Verfügung zu haben. Wichtig sei es, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Nähere Informationen zu der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf, insbesondere die schriftlichen Stellungnahmen, finden Sie in der Rubrik öffentliche Anhörungen.

War der Artikel hilfreich?
Nein

Teilen Sie uns Ihr Feedback mit

Ihr Kommentar ist anonym und wird nicht auf der Seite veröffentlicht. Es dient nur der internen Auswertung.

200 Zeichen
Teilen