Der Bildungsausschuss hat in seiner 80. Sitzung, am Donnerstag, den 8. Mai 2025, auf Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP eine öffentliche Anhörung zum vorbezeichneten Thema durchgeführt. Neun der zwölf eingeladenen Sachverständigen sind der Einladung des Ausschusses gefolgt und haben ihre Ansicht zum Thema dargelegt und standen für die zahlreichen Fragen der Abgeordneten zur Verfügung. Einige Sachverständige haben sich für ein Handyverbot in Schulen ausgesprochen, andere lehnten ein generelles Verbot ab und sprachen sich für die Autonomie der Schulen aus. Von einigen Anzuhörenden wurden vom Bildungsministerium klare rechtliche Rahmenbedingungen gefordert, damit die Lehrkräfte rechtssicher handeln könnten. Wichtige Themen der Anhörung waren außerdem die Medienbildung, die ab der 1. Klasse für erforderlich gehalten wurde sowie die Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Professor Dr. Riedel, Arzt für Nervenheilkunde und Psychotherapie, sprach sich für Handyschutzzonen aus und wies zur Begründung auf die mit der (übermäßigen) Handynutzung verbundenen Gefahren hin, wie das Ablenkungspotenzial, Schlafstörungen, Arthrose, Sehschwäche, Koordinations- und Sprachentwicklungsstörungen. Einen breiten Raum in der Diskussion nahmen auch die Themen Fortbildungen, KI sowie die Einbindung der Eltern ein.
Die Mitglieder des Bildungsausschusses werden die Anhörung in ihrer nächsten Sitzung, am 12. Juni 2025 gemeinsam mit dem Bildungsministerium auswerten.
Die Liste der eingeladenen Sachverständigen und den Fragenkatalog sowie die eingereichten Stellungnahmen finden Sie hier.
Das Wortprotokoll der Anhörung können Sie hier (PDF - 384 KB) nachlesen.