Zu Beginn der 4. Sitzung (PDF - 13,2 KB) unterrichtete der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, die Ausschussmitglieder über den Sechzehnten Tätigkeitsbericht zum Datenschutz. Er führte aus, dass die seit 2018 in Deutschland geltende Europäische Datenschutz-Grundverordnung anfangs zu großen Auseinandersetzungen geführt habe, sodass sich in den Jahren 2019 und 2020 intensiv mit dem Thema befasst worden sei. Auch wenn inzwischen viele Unklarheiten beseitigt seien, bestehe immer noch ein großer Beratungsbedarf in Bezug auf die Alltagsarbeit. Der Landesbeauftragte machte deutlich, dass die Corona-Pandemie die Arbeit seiner Behörde stark geprägt habe.
Im Anschluss informierte der Parlamentarische Staatsekretär Patrick Dahlemann die Ausschussmitglieder über den Stand und die Auswirkungen der militärischen Intervention Russlands in der Ukraine auf die EU, Deutschland und M-V. Er machte deutlich, dass das völkerrechtswidrige Verhalten des russischen Staatspräsidenten klar und deutlich benannt worden sei und die Landesregierung ihre Aktivitäten mit Russland bereits nach der Besetzung der Regionen Luhansk und Donezk durch russische Separatisten ausgesetzt habe. Der Staatssekretär führte aus, dass die Landesregierung unmittelbar nach Kriegsausbruch, die Situation beraten habe. Die Ergebnisse seien in der Plenarsitzung vom 01.03.2022 gemeinsam mit den Abgeordneten erörtert worden. Für die Landesregierung stehe die humanitäre Hilfe im Vordergrund, während die diplomatischen Gespräche Berlin führe. In der aktuellen Situation gehe es der Landesregierung vorrangig um die Aufnahme und Unterstützung der Belange von Schutzsuchenden. Der Parlamentarische Staatssekretär betonte, dass sich die Organisationsstrukturen als leistungsfähig erwiesen hätten und die Hilfsbereitschaft im Land auf allen Ebenen überwältigend sei. Ergänzend berichtete die zuständige Landesministerin den Ausschussmitgliedern, dass die Hochschulen des Landes bereits frühzeitig und unbürokratisch Hilfsangebote unterbreitet und organisiert hätten. Ihr Haus unterstütze das Engagement der Hochschulen im Land. Zudem sei eine Wissenschaftsbrücke vereinbart worden, die Unterstützung durch Netzwerkarbeit und Logistik biete, was auch finanziell abgesichert sei.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt stellte die Landesministerin den Ausschussmitgliedern den Stand der Tarifverhandlungen sowie der beabsichtigten Umstrukturierungen bei der UMR Logistik GmbH vor, einer Tochtergesellschaft der Universitätsmedizin Rostock (UMR). Die Ministerin berichtete, dass die Verhandlungen und die Umstrukturierungen noch nicht abgeschlossen seien. Einer Stellungnahme der UMR zufolge, habe es am 22.02.2022 ein erstes Verhandlungsgespräch mit einem Forderungskatalog der Tochtergesellschaft gegeben, woraufhin die UMR am 02.03.2022 ein Angebot offerierte. Laut UMR habe ver.di keine Kompromissbereitschaft gezeigt, sodass doe Verhandlungen am 08.03.2022 fortgesetzt werden sollen.
Des Weiteren unterrichtete die Landesministerin zum Thema Denkmalerhalt und Notsicherung. Ihrem Bericht zufolge stehen zwar Mittel zur Verfügung, die Resonanz zur Mittelnutzung sei aber verhalten. Der Erhalt von Denkmalen werde vom Land gefördert, die Mittelbewirtschaftung erfolge durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege. Im Jahr 2021 standen insgesamt 2,2 Millionen Euro zur Verfügung, die oft in Verbindung mit Bundesmitteln für Denkmalschutzsonderprogramme genutzt worden seien. Sie berichtete den Mitgliedern, dass es zahlreiche Denkmäler gebe, deren Erhalt gefährdet sei. Nach dem Denkmalschutzgesetz seien für den Erhalt die Liegenschaftseigentümer verantwortlich. Zur Durchsetzung von Notsicherungsmaßnahmen könne seitens der zuständigen Behörden eine Erhaltungsmaßnahme angeordnet werden, die bei Zuwiderhandlung mit Bußgeldern versehen werden kann. Des Weiteren berichtete die Ministerin, dass die seit längerem geplanten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes zeitnah erfolge und aktuelle Anforderungen, wie zum Beispiel den Klimaschutz, nachhaltige Sanierungsmaßnahmen oder die Entbürokratisierung aufgegriffen werden.
Weiterhin setzte die Landesministerin den Ausschuss über die Entwicklung und Zukunft des Hochschulbaukorridors in Mecklenburg-Vorpommern in Kenntnis. Die Ministerin wies darauf hin, dass der Hochschulbaukorridor ein Planungsinstrument sei, womit Hochschulen und Universitäten die baulichen Prioritäten ihrer Einrichtungen vorschlagen können. Steuerung, Planung, Mittelverantwortung und Controlling lägen in der Zuständigkeit des Finanzministeriums. Hochschulbaumaßnahmen über 5 Millionen Euro würden durchschnittlich fünf bis sieben Jahre dauern. Dementsprechend müsse man für den Hochschulbaukorridor sehr langfristig planen, wobei die Rahmenbedingungen und jeweiligen Prämissen umfassend zu berücksichtigen seien. Zum Doppelhaushalt 2020/2021 seien für den Hochschulbaukorridor im Zeitraum 2021 bis 2030 Mittel in Höhe von 721 Millionen Euro aufgestellt worden, was circa 72 Millionen Euro pro Jahr entspreche. Sie führte weiter aus, dass mit dem Haushalt 2022/23 eine Fortschreibung des Baukorridors bis 2035 geplant sei, da die Realisierung der Hochschulbauplanungen vor allem wegen der steigenden Baukosten lange andauern werde. Angesichts dieser Entwicklung bedarf es bis 2030 insgesamt 297 Millionen Euro zusätzlicher Mittel für den Hochschulbaukorridor, um die bisherigen Planungen zu realisieren.