Tilo Gundlack, MdL bei der 147. Plenartagung des EU-Ausschusses der Regionen in Brüssel
Vom 1.-2. Dezember 2021 vertrat der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack Mecklenburg-Vorpommern online auf der 147. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR).
Die Kommunal- und Regionalvertreter der EU führten unter anderem Debatten über die Entwicklung des ländlichen Raums, Obdachlosigkeit, den künftigen von Frankreich wahrgenommenen EU-Ratsvorsitz sowie über die Konferenz zur Zukunft Europas. Daran waren unter anderem EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit sowie der französische Staatspräsident, Emmanuel Macron beteiligt, der sich gegen eine Manipulation der Demokratie in der EU wandte. Außerdem debattierte der Präsident des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE), Leendert Verbeek mit den AdR-Mitgliedern zum Thema Desinformation.
Insgesamt wurden zehn Stellungnahmeentwürfe und zwei Entschließungen von den AdR-Mitgliedern verabschiedet.
Europas Plan gegen den Krebs
Am ersten Sitzungstag haben die AdR-Mitglieder drei Stellungnahmen und eine Entschließung zu den Themen besseren Rechtssetzung in der EU, EU-Plan gegen Krebs, Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2022 und EU-Aufbau- und Resilienzfazilität angenommen, nachdem der französische Staatspräsident, Emmanuel Macron die Zielsetzungen der französischen Ratspräsidentschaft ab Januar 2022 vorgestellt hat.
Mit dem Plan gegen den Krebs hat die EU-Kommission angesichts der steigenden Zahl der Krebserkrankungen Leitinitiativen erarbeitet, die sich auf die Prävention, die Früherkennung, die Diagnose und Behandlung sowie die Lebensqualität von Krebskranken und Krebsüberlebenden beziehen.
Die AdR-Mitglieder begrüßten in der von ihnen angenommenen Stellungnahme die geplante Nutzung von Daten und Digitalisierung bei der Prävention sowie die Förderung von Wissen und Forschung, die u. a. in der Gründung eines Wissenszentrums für Krebs und der Einrichtung eines EU-Netzwerks onkologischer Spitzenzentren Ausdruck finden. Weiterhin betonte die Stellungnahme, dass die Krebsvorsorge im Mittelpunkt stehe und daher Maßnahmen unterstützt werden, mit denen die Vorteile einer gesunden Lebensweise hervorgehoben werden. Neben der Begrüßung der im September 2021 eingeleiteten EU-Kampagne HealthyLifestyle4All wurde außerdem das Vorsorgeprogramm zur gezielten Krebsfrüherkennung für lobenswert erachtet, sei aber möglichst bald auf andere Krebsarten auszuweiten. Die AdR-Mitglieder forderten, dass lokale und soziale Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen werden sollten, um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für informell pflegende Angehörige zu verbessern. Außerdem wurde das Fehlen von regional aufgeschlüsselten Daten bezüglich der Inzidenz und Sterblichkeit kritisiert, die für die Ermittlung von Trends und Ungleichheiten bei der Vorsorge erforderlich seien. Es dürfe zu keiner Benachteiligung von Menschen wegen ihres Wohnortes kommen, Präzisionsmedizin müsse überall geleistet werden, unterstrichen die AdR-Mitglieder in der Debatte, und das geplante Register der Ungleichheiten bei der Verbesserung der Vorbeugung und Behandlung sollte bald lanciert werden.
Die AdR-Mitglieder setzten sich ferner dafür ein, dass eine EU-Strategie für Palliativmedizin ausgearbeitet und dass der Plan gegen den Krebs durch Initiativen ergänzt werde, die den Aufbau qualitätsgesicherter Nachsorgeregister fördern. Die Stellungnahme regte ferner eine gemeinsame Beschaffung für Krebsarzneimittel an und forderte einen fairen Zugang der Patienten zu Finanzdienstleistungen.
Die Mitgliedstaaten werden aus dem neuen, ambitionierten Programm EU4Health und aus anderen EU-Instrumenten umfangreiche Mittel in Höhe von 4 Mrd. EUR zur Unterstützung ihrer Bemühungen erhalten, ihre Gesundheitssysteme belastbarer und besser für die Krebsbekämpfung geeignet zu machen.
„Mit den Behandlungs- und Forschungsstandorten der Universitätsmedizin Greifswald und der Universitätsmedizin Rostock kann Mecklenburg-Vorpommern aktiv zu Europas Plan gegen den Krebs beitragen. Die Vernetzung, der Wissensaustausch und der Erkenntniszuwachs verbessern weiter die onkologische Versorgung im Land“, so der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack.
EU-Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft
Laut der EU-Mitteilung über einen Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion sind nicht nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren nach wie vor eine entscheidende Ursache für den Verlust an biologischer Vielfalt. Derzeit entfallen 8,5 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche der EU auf die ökologische/biologische Bewirtschaftungsform, wobei die EU-Kommission eine Ausweitung auf 25% bis zum Jahr 2030 anvisiert.
Die vom AdR verabschiedete Stellungnahme zum EU-Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft machte darauf aufmerksam, dass im Rahmen der gegenwärtigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu wenige Mittel für den ökologischen Landbau zur Verfügung stünden.
Er bewertete positiv, dass die acht für die GAP 2023–2027 vorgeschlagenen Kategorien von Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums Zahlungen für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen umfassen; diese Interventionskategorie ist für die Mitgliedstaaten verpflichtend, die mindestens 30 % des EU-Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für Interventionen im Zusammenhang mit den umwelt- und klimabezogenen Zielen bereitstellen müssen. In diese Kategorie fällt der ökologische Landbau, der daher sowohl im Rahmen von Öko-Regelungen als auch von Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen der zweiten Säule bzw. von beiden finanziert werden kann.
Wie zuvor von der AdR-Fachkommission NAT empfohlen, forderte die Stellungnahme des AdR die EU-Mitgliedstaaten auf, zu untersuchen, wie das Verursacherprinzip hinsichtlich Pestizidrückständen in der Umwelt umgesetzt werden könne. Auf diese Weise sollten Bio-Landwirte für eine unverschuldete Kontaminierung ihrer Bio-Erzeugnisse entschädigt werden.
Von dem ursprünglichen Hinweis auf die wichtige gemeinsame Haftung der landwirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen, die das Pestizid in die Umwelt freigesetzt haben, nahm das AdR-Plenum wiederum Abstand.
Die Stellungnahme ging außerdem auf Möglichkeiten für ein Tierschutzlabel, die Einrichtung von Bio-Regionen, die Erhaltung der Wasserressourcen und das Angebot von Bio-Erzeugnissen in Kantinen ein.
Mit Stand August 2021 waren in Mecklenburg-Vorpommern 14% der gesamten Anbaufläche Flächen des ökologischen Landbaus. Die Koalitionsvereinbarung von SPD und Linken sieht eine Ausweitung auf mindestens 20% bis zum Jahr 2026 vor.
Eine neue EU-Bio-Verordnung wird ab dem 1. Januar 2022 gelten.
Jugendliche als Teil der Öffentlichkeit – Das Europäische Jahr der Jugend 2022
Bereits 2018 hat Mecklenburg-Vorpommern eine sogenannte „Lebensweltstudie“ begonnen und hierzu einzelne Anhörungsreihen veranstaltet. „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“, so heißt dieses Projekt, das im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr der Jugend 2022 noch sehr an Bedeutung gewinnen kann. Letzteres soll junge Menschen in unserem Bundesland und ganz Europa zu mehr demokratischer und zivilgesellschaftlicher Beteiligung animieren. Außerdem soll hier ein Schwerpunkt auf die personelle und soziale Entwicklung junger Menschen in einer grüneren, inklusiveren, wertebasierten und digitalen EU gesetzt werden. Konsequent regelt auch der aktuelle Koalitionsvertrag in MV, dass die Koalitionspartner „darauf hinwirken wollen, eine Enquetekommission „Jung sein in MV“ einzurichten.“
Die vom AdR hierzu angenommene Entschließung regte an, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, z.B. über Jugendräte, Jugendorganisationen und Jugendparlamente, eine gewichtigere Stimme in unserer Demokratie zu geben. Gerade diskriminierte Minderheiten, welche aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Herkunft, ihrer körperlichen Gesundheit, ihrer Religion, ihrer sozialen Stellung oder ihres Geschlechts vielerorts benachteiligt werden, sollten in diesem EU-Programm mehr Mut zur Teilhabe gewinnen.
Aber auch junge unternehmerische Initiative, wissenschaftliche Forschung, Beschäftigung und Weiterbildung sollte gefördert werden.
Die COVID-19-Pandemie habe laut der AdR-Entschließung bisher schon eine immense negative Auswirkung auf die psychische Gesundheit, das Einkommen und die Bildung junger Menschen gehabt; diesbezüglich forderte die Entschließung des AdR, eine besondere Priorität zu setzen, um diese Einflüsse zu minimieren.
Die EU solle das Ziel verfolgen, jedem Kind in der EU eine kostenlose Gesundheitsversorgung und eine kostenlose Bildungsmöglichkeit, gerade in der frühen Kindheit, zu garantieren. Der Entschließungsentwurf sieht hierfür z.B. schulische Aktivtäten, Vorsorgeuntersuchungen und täglich mindestens eine gesunde Mahlzeit während der Schulzeit vor.
Mit zielgerichteten Angeboten möchte die EU-Kommission gerade Jugendliche besonders vor Missbrauch der sozialen Medien und vor – damit verbundenen – Desinformation, sogenannten Fake-News schützen. Gleichzeitig sollen die jungen Menschen die geografische Landschaft und die Kulturen Europas entdecken, was durch den Ausbau der umweltfreundlichen Infrastruktur und durch Angebote wie internationale Zugtickets (DiscoverEU/Interrail) ermöglicht werden soll. Alles in allem soll diese Initiative maßgebend für die nächsten Dekaden sein. Die EU und alle nationalen und regionalen Parlamente sind vom AdR angehalten, ihre Politik zukunftsweisend, umweltfreundlich, sozial gerecht und wirtschaftlich stark mit und vor allem für die Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen dieses Kontinentes zu gestalten. Tilo Gundlack resümiert diesen Tagesordnungspunkt: „Aus meiner Sicht ist dieser Punkt ein guter Aufschlag für die Enquetekommission hier im Landtag. Wir können nur von dem Lernen, was Europa im Konsens für uns bereitgestellt hat.“
AdR fordert Lösungen gegen Obdachlosigkeit
Der AdR verwies in seiner Stellungnahme auf den Anstieg der Obdachlosigkeit in den letzten zehn Jahren und darauf, dass Obdachlosigkeit ein dynamischer Zustand sei, der nicht nur auf der Straße lebende Personen betreffe. Er schlug vor, sich der Europäischen Typologie für Wohnungslosigkeit des Verbands der nationalen Vereinigungen im Bereich Obdachlosenhilfe (FEANTSA), dem europäischen transnationalen Wissens- und Praxiszentrum in Europa in diesem Bereich, zur differenzierten Definition von Obdachlosigkeit zu bedienen, um Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und problematische Wohnformen zu definieren und zu einer europäischen Rahmendefinition zu gelangen.
Dies wäre mittelbar für die statistische Erfassung sowie eine politische Reaktion/quantitative Zielsetzungen in der EU wichtig.
Der AdR-Stellungnahmeentwurf zur Beseitigung der Obdachlosigkeit forderte die EU-Kommission zu mehr Aufmerksamkeit gegenüber diesem Aspekt sozialer Ausgrenzung auf. Gentrifizierung (sozioökonomischer Strukturwandel in Städten, der mit einer Attraktivitätssteigerung zugunsten zahlungskräftiger Eigentümer und Mieter einhergeht), Kurzzeitvermietungen und Tourismus hätten die Verknappung bezahlbaren Wohnraums verstärkt. Deshalb forderte der AdR die Gebietskörperschaften auf regionaler und nationaler Ebene auf, stärker zu investieren und bessere Rahmenbedingungen für Investitionen in bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Schätzungen zufolge verbrächten etwa 700.000 Menschen jede Nacht auf der Straße oder in Notunterkünften, Tendenz steigend. Hier wurde auch auf die europäische Sozialcharta verwiesen, in welcher ein Grundrecht auf Wohnraum, körperliche Unversehrtheit und Privat- und Familienleben niedergeschrieben ist. Auch wenn die Bekämpfung der Obdachlosigkeit inzwischen eine höhere politische Priorität erlangt habe, müsse laut dem AdR deutlich mehr getan werden.
Während der COVID-19-Pandemie berge Wohnungslosigkeit noch größere gesundheitliche Gefahren als zuvor. Es müssten Konzepte geschaffen werden, welche nicht nur Hilfe, sondern auch Prävention böten. In seinen Empfehlungen betonte der AdR, dass die EU-Kommission ausreichend Mittel zur Verfügung stellen müsse, um wirksame Projekte, Maßnahmen und Konzepte zu realisieren. Er schlug ebenfalls vor, NGOs und Betroffene einzubinden. Wichtig sei es, so der AdR, dass die Mitgliedstaaten jetzt zusammen und mit allen Mitteln handelten. Dazu gehöre neben nationalen Strategien auch die Inanspruchnahme von Mitteln des ESF+, des EFRE und der Resilienz- und Aufbaufazilität. Der AdR regte auch eine enge Zusammenarbeit zwischen Sozial-, Gesundheits- und Wohnungsdiensten in Verbindung mit der Justiz an und warb für eine Beteiligung an der im Juni 2021 gegründeten Plattform der EU-Kommission zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit.
In Deutschland wird im Jahr 2022 erstmals eine Statistik zur Wohnungslosigkeit erhoben werden.
EU-Wettbewerbspolitik und Wiederaufbau: Für eine Gleichbehandlung der Unternehmen im EU-Binnenmarkt und gegen eine Zentralisierung öffentlicher Investitionen
Die Stellungnahme des AdR zum Bericht der EU-Kommission über die EU-Wettbewerbspolitik 2020 betonte, u.a. angesichts wettbewerbsverzerrender staatlicher Unterstützung für Unternehmen in Drittstaaten, die Wichtigkeit des Beihilfenrechts und dessen Fortentwicklung. Die Stellungnahme begrüßte des Weiteren die Initiative der Europäischen Kommission, Änderungen an der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vorzuschlagen, um die öffentliche Unterstützung für den grünen und digitalen Übergang der EU weiter zu erleichtern.
Auch forderten die AdR-Mitglieder die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten und Regionen auf, ihre Bemühungen zur Förderung des Technologietransfers zu verstärken, um den Aufbau europäischer Wertschöpfungsketten zu unterstützen und das verfügbare Kapital maximal zu nutzen. Weniger entwickelte Regionen, Randlagen- sowie Inselregionen sollten dabei besonders gefördert werden.
Aus Sicht der AdR-Stellungnahme sei die Digitalisierung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) besonders wichtig, da sie den Zugang zu größeren Märkten ermögliche und die sich aus einer nachteiligen geografischen Lage ergebenden Probleme ausgleiche. Für KMU, insbesondere aus ländlichen und weniger entwickelten Gebieten, sollten EU-Mittel bereitgestellt werden, damit diese ihre Aktivitäten digitalisieren können. Darüber hinaus sollten KMU über Möglichkeiten auf EU-Ebene im Zusammenhang mit der Digitalisierung informiert werden. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften könnten eine Schlüsselrolle dabei spielen.
Der AdR setzte sich zudem für radikalere Maßnahmen gegen den Boykott sowie die Fälschung und Nachahmung von Produkten und Dienstleistungen aus EU‑Mitgliedstaaten zum Zwecke des illegalen Verkaufs auf dem Weltmarkt ein.
Die Umsetzung der Forderung des AdR nach einer Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt hinsichtlich der Schaffung von Innovationen, der Entwicklung neuer umweltfreundlicher Technologien und der Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen würde auch der wirtschaftlichen Entwicklung in MV zugutekommen. Gleiches gilt für die Forderung nach gleichen Bedingungen für den Marktzugang für die Handelspartner der EU und die Stärkung handelspolitischer Schutzinstrumente zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.
Außerdem wiederholten die AdR-Mitglieder in ihrer Stellungnahme zur Durchführung der Wiederaufbau- und Resilienzpläne, dass der wirtschaftliche und soziale Aufschwung sowie der grüne und digitale Wandel nur dann erfolgreich sein könnten, wenn die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften direkt an der Ausarbeitung und Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne (NARP) beteiligt würden. Zudem bestehe durch die unzureichende Einbindung der Regionen und Gemeinden das Risiko, dass sich die Investitionen aus den Aufbauplänen und den Mitteln der Kohäsionspolitik überschneiden, woraus sich eine Konkurrenzsituation zwischen beiden ergebe. Deshalb begrüßten es die Kommunal- und Regionalpolitiker, dass die Europäische Kommission in Kürze das Scoreboard zur Aufbau- und Resilienzfazilität im Internet veröffentlichen werde. Dieses neue Scoreboard enthalte voraussichtlich Informationen über die Bearbeitung der Zahlungsanträge der Mitgliedstaaten und werde, wenn möglich, eine stärker gebietsbezogene Überwachungsmethode umfassen.
Zudem nahmen die AdR-Mitglieder eine Entschließung zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2022 und Stellungnahmen zur EU-Industriestrategie, geschlechterspezifischen Dimension der Struktur- und Kohäsionspolitik, Meereswirtschaft, künstlichen Intelligenz und besseren Rechtssetzung an.