Tilo Gundlack, MdL bei der 148. Plenartagung des EU-Ausschusses der Regionen in Brüssel – der ländliche Raum sowie Umwelt- und Klimaschutz im Mittelpunkt
Vom 26.-27. Januar 2022 vertrat der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack Mecklenburg-Vorpommern auf der online ausgerichteten 148. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR).
Die Kommunal- und Regionalvertreter der EU debattierten unter anderem mit den EU-Kommissaren für Demografie, Dubravka Šuica, und Landwirtschaft, Janusz Wojciechowski, über die Entwicklung des ländlichen Raums. Zudem war die Umsetzung der Kohäsionspolitik Gegenstand einer Debatte mit EU-Kommissarin Elisa Ferreira und EIB-Vizepräsidentin Lilyana Pavlova. Auch wurden die Verkehrspolitik mit EU-Kommissarin Adina Valean und die Verteidigung europäischer Werte im Rahmen der Adamovicz-Preisverleihung mit EU-Kommissarin Vera Jourova diskutiert.
Henriette Reker, Oberbürgermeisterin von Köln, die 2015 selbst Opfer einer politisch motivierten Messerattacke wurde, erhielt den Preis, der zu Ehren des 2019 ermordeten Danziger Bürgermeisters Paweł Adamowicz gestiftet wurde. Dieser hatte sich unter anderem für die Gleichstellung der LGBTIQ-Community und die Integration von Flüchtlingen engagiert.
Sechs Stellungnahmeentwürfe und eine Entschließung wurden von den AdR-Mitgliedern verabschiedet.
Entschließung zur Konferenz über die Zukunft Europas und Regionaldebatte
Kernelemente der Konferenz zur Zukunft Europas sind Plenartagungen, in denen politische Vertreter diskutieren, sowie europäische Bürgerforen, in denen Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Mitgliedstaaten künftige Herausforderungen und ihre Erwartungen an die EU formulieren. Zudem können sich die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auch auf einer mehrsprachigen digitalen Plattform sowie in dezentralen Veranstaltungen einbringen.
Die AdR-Mitglieder nahmen auf ihrer 148. Plenartagung eine Entschließung zur Konferenz über die Zukunft der EU an, mit der sie sich unter anderem dafür einsetzen, das Demokratiedefizit der EU zu verringern. „In diesem Zusammenhang ist es mir wichtig, dass die Empfehlungen der Menschen zur Zukunft der EU sich am Ende in konkreten Ergebnissen widerspiegeln und dass sie bei Ablehnung ihrer Vorschläge eine nachvollziehbare Erläuterung der Gründe erhalten“, so der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack, der einen entsprechenden Änderungsantrag zur AdR-Stellungnahme mit eingebracht hat. Der AdR trat dafür ein, dass die EU-Bürgerschaft noch viel stärker in die EU-Politik eingebunden wird, indem die politische Vertretung der Wähler auf allen Regierungsebenen gestärkt und die Bürgerdialoge verstetigt werden. Rückschritte in der EU im Bereich der Rechtsstaatlichkeit müssten gemäß der Entschließung zur Aussetzung von EU-Geldern und zu Finanzkorrekturen führen. Daneben forderten die AdR-Mitglieder, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften institutionell in die Umwelt-, Klima- und Energiepolitik eingebunden werden und hier einen direkten Zugriff auf EU-Mittel erhalten. Die Kompetenzen der EU im Gesundheitsbereich sollten nach Auffassung des AdR durch Vertragsänderungen vertieft und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in diesem Bereich ausgebaut werden. In der Steuerpolitik der EU solle das Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben werden. Hierbei sollte auch die Entschließung der Landtagspräsidentinnen und –präsidenten berücksichtigt werden.
Die angenommene Entschließung des AdR zur bis voraussichtlich Mai 2022 laufenden EU-Zukunftskonferenz bildet die Grundlage für ein Manifest, das auf einem Gipfel des AdR in Marseille im März 2022 verabschiedet werden soll.
Langfristige Vision für den ländlichen Raum – Für ein Beachtung der ländlichen Gebiete in den Strategien und Investitionen der Kohäsions- und Gemeinsamen Agrarpolitik
Die Entwicklung des ländlichen Raums ist die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik.
Die Europäische Kommission hat Ende 2021 als Teil ihrer langfristigen Vision für den ländlichen Raum einen Aktionsplan sowie den Pakt für den ländlichen Raum ins Leben gerufen, welchen Behörden und andere Akteure durch ihre Registrierung online unterstützen können. Ein Handbuch und ein Instrumentarium zur Erlangung von EU-Mitteln für den ländlichen Raum sollen laut EU-Kommissarin Šuica im März 2022 folgen.
Eine Kernforderung der AdR-Stellungnahme zur langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU, die während der 148. AdR-Plenartagung angenommen wurde, bestand darin, dass in allen Politikbereichen der EU der Aufbau beidseitig vorteilhafter Verbindungen zwischen Stadt und Land im Einklang mit den Zielen des territorialen Zusammenhalts verankert werden sollte. Dabei müssten die starken Wechselwirkungen zwischen ländlichen und städtischen Gebieten optimal genutzt werden. Das derzeitige auf der Unterscheidung Stadt-Land basierende Modell solle durch eines ersetzt werden, das auf einem gemeinsamen und ausgeglichenen Verhältnis zwischen Stadt und Land beruht. Dieses Modell solle Ausgleichsmechanismen vorsehen, um gegenseitige Synergien zu ermöglichen. Die Stellungnahme drängte auch darauf, für den ländlichen Raum besonders relevante Indikatoren (z. B. prozentualer Anteil der Bevölkerung mit Zugang zu öffentlichen Verkehrsdiensten, Arbeitsvermittlungsdiensten, digitalen, Gesundheits- oder Kulturdienstleistungen) im Rahmen des Europäischen Semesters einzuführen, um sicherzustellen, dass die Vision für die Zukunft der ländlichen Gebiete der Union – vor allem in dünn besiedelten Gebieten – Teil des Instrumentariums der EU für die regelmäßige wirtschaftliche Überprüfung der Ziele und Vorgaben ist. Gebiete der Ebene der Kreise/kreisfreien Städte oder solche mit sehr geringer Bevölkerungsdichte oder mit einem durchschnittlichen Bevölkerungsrückgang von mehr als 1 % zwischen 2007 und 2017 sollten aus Sicht des AdR besondere Hilfen erhalten.
Neben quantitativen Mindestzielen für die Erbringung von Dienstleistungen und ausreichenden Investitionen in das Energienetz und in aSpeicherkapazitäten forderte der AdR zudem eine Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in den territorialen Folgenabschätzungen gemeinsamer europäischer Vorhaben.
In der Bioökonomie und dabei insbesondere einer die ökologischen Grundlagen erhaltenden Landwirtschaft, regionalen Ernährungssystemen, Mobilität, digitaler Konnektivität, sozialer und kultureller Vitalität sowie Innovationen im Bereich sozialer Daseinsvorsorge und erneuerbaren Energien machte der AdR die wichtigsten strategischen Bereiche für die lokale und regionale Zusammenarbeit im Rahmen des Pakts für den ländlichen Raum aus.
Außerdem wurde in der Stellungnahme Bedauern geäußert, dass der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Zeitraum 2021-2027 nicht mehr Teil der Verordnung für die Kohäsionspolitik ist. Der Haushalt für den ELER für 2021–2027 beläuft sich auf 95,5 Mrd. Euro, darunter ein Zuschuss von 8,1 Mrd. Euro aus dem Aufbauinstrument Next Generation EU, mit dem die Folgen der COVID-19-Pandemie ausgeglichen werden sollen. Die Regeln für die Finanzhilfen für die Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2021–2022 sind in der am 23. Dezember 2020 verabschiedeten Übergangsverordnung festgelegt. Mit dieser waren vor allem die bestehenden Vorschriften, die ursprünglich auf den Zeitraum 2014–2020 begrenzt waren, verlängert worden.
Die Ausarbeitung der Leitlinien zur Stärkung der Maßnahmen zur Unterstützung und zur Finanzierung der ländlichen Gebiete auf EU-Ebene erst für den Programmplanungszeitraum 2028-2034 vorzusehen, hielt der AdR demgegenüber für verspätet. Die Stellungnahme schlug in diesem Zusammenhang vor, dass sowohl in den operationellen kohäsionspolitischen Programmen als auch in den anderen europäischen Programmen für Direktzahlungsinterventionen (Horizont Europa, Fazilität „Connecting Europe“ oder „Kreatives Europa“) ein Mindestanteil der EU‑Mittel für ländliche Gebiete zugunsten von nichtlandwirtschaftlichen Projekten zweckgebunden wird.
In einem entsprechenden Änderungsantrag setzte sich der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack auch für eine Einbeziehung der ländlichen Perspektive in die EU-Zukunftskonferenz (s.u.) ein: „Die Konferenz zur Zukunft Europas muss der Bevölkerung in ländlichen Gebieten Rechnung tragen, um auch ihre Ideen, Bedürfnisse und Potenziale zu berücksichtigen und ihre Teilhabe am europäischen Projekt sicherzustellen. Gleichzeitig hat die ländliche Lebensweise ein gutes Image verdient, denn ihr sind eine Reihe kultureller und sozialer Vorteile eigen“, so Tilo Gundlack, MdL.
Lokale und regionale Behörden für eine beschleunigte Umsetzung der EU-Bestäuberinitiative
Eine weitere vom AdR angenommene Stellungnahme bezog sich auf den Bericht COM(2021) 261 final der EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Initiative für Bestäuber aus dem Jahr 2018. Etwa ein Zehntel der europäischen Arten der Bienen und Schmetterlinge ist vom Aussterben bedroht, ein Drittel ist im Rückgang begriffen. Allgemein ist die Vielfalt der wilden Bestäuberinsekten, auch der Schwebfliegen und Motten, dramatisch zurückgegangen, was die Wohlfahrt des Menschen gefährdet. Der Bericht beleuchtet Maßnahmen unter anderem in Bezug auf den für Bestäuber schädlichen Einsatz von Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln sowie auf die Verknappung ihres Lebensraums.
Den rein wirtschaftlichen Wert der Bestäuberinsekten für den EU-Pflanzenbau hat die EU-Kommission in dem Bericht mit 3,7 Mrd. Euro jährlich beziffert. In Reaktion auf die Beanstandung des EU-Rechnungshofes, dass es an LIFE-Projekten zum Schutz von Arten mangele, die nicht durch EU-Recht im Rahmen der Habitat-Richtlinie geschützt sind, plante die EU-Kommission, im mehrjährigen LIFE-Arbeitsprogramm 2021-2024 vorzuschlagen, den EU-Kofinanzierungssatz für die am stärksten gefährdeten Arten gemäß der europäischen Roten Liste zu erhöhen. Im Übrigen ist die EU-Kommission der Auffassung, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Schutzmaßnahmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik erheblich verstärken müssen. Die Behörden der nationalen, regionalen und lokalen Ebene werden angeregt, Bestäuberstrategien zu erarbeiten und können dazu Vorlagen verwenden. Informationen über existierende (sub-)nationale Initiativen sind hier auffindbar.
Die AdR-Stellungnahme äußerte angesichts des fortgesetzten Trends einer rückläufigen europäischen Bestäuberpopulation Besorgnis, setzte sich für eine Stärkung heimischer Blühpflanzenarten sowie für eine verantwortliche Stadt- und Flächennutzungsplanung ein und begrüßte die Überprüfung der Initiative für Bestäuber der EU-Kommission sowie die Entschließung des Europäischen Parlaments und die Schlussfolgerungen des Rates zu diesem Thema. Die Stellungnahme betonte auch, dass das gesamte Ausmaß der Umweltverschmutzung über Pestizide hinaus in vollem Umfang untersucht und angegangen werden müsse, wie beispielsweise die Tragweite der „Lichtverschmutzung“ mit ihren nachweislich großen Auswirkungen auf Bestäuber. Daneben forderte der AdR rechtsverbindliche Ziele für Bestäuber als Teil der im Rahmen der EU‑Biodiversitätsstrategie anstehenden Kommissionsinitiative zur Wiederherstellung der Natur.
Für Mecklenburg-Vorpommern belegte die vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) veröffentlichte Halbzeitbilanz zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Landes bereits 2017, dass es noch erheblicher Anstrengungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern und damit auch zum Schutz der Bestäuber bedürfe.
EU-Aktionsplan zur Beendigung der Verschmutzung von Luft, Wasser und Böden
Laut EU-Mitteilung COM(2021) 400 final hat sich die EU entschieden, auf ein sauberes, kreislaufwirtschaftlich orientiertes Wirtschaftsmodell hinzuarbeiten, dessen Fundament ein wiederhergestelltes, gesundes natürliches Ökosystem, die Verhinderung jedes weiteren Verlusts an biologischer Vielfalt und eine gesunde, schadstofffreie Umwelt für all ihre Bürger ist. Der entsprechende Aktionsplan erläutert die Vision einer schadstofffreien Welt und verbindet alle bereits laufenden und geplanten Anstrengungen zu einer ganzheitlichen Strategie, die die Verhütung von Umweltverschmutzung an erste Stelle setzt. Er erwähnt auch die Überarbeitung verschiedener EU-Rechtsakte wie z.B. der Trinkwasserrichtlinie, der Badegewässerrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Richtlinie über Behandlung von kommunalem Abwasser, der Vorschriften über Industrieemissionen (Richtlinie 2010/75/EU und Verordnung (EG) Nr. 166/2006) und der EU-Abfallgesetze.
In seinen Empfehlungen zum EU-Aktionsplan bezüglich Schadstofffreiheit betonte der AdR das schwerwiegende Problem der Umweltverschmutzung und begrüßte den EU-Aktionsplan. Wichtig sei, dass sich die vorgeschlagenen Maßnahmen mit anderen Projekten und Initiativen deckten und diese im Einklang miteinander stünden. Der AdR brachte die Überzeugung zum Ausdruck, dass die Schadstoffbelastung Konsequenz eines nicht nachhaltigen Konsumverhaltens und nur durch ein Kreislaufwirtschaftsmodell zu lösen sei. Dabei betonte er auch die EU-Initiative für nachhaltige Produkte und die Bedeutsamkeit der Raumplanung (grüne und blaue Infrastruktur, d.h. Begrünung und aquatische – auch naturnahe/künstlich angelegte – Ökoysysteme) für die Verbesserung der Umwelt. Ferner müssten die Ziele regelmäßig aktualisiert werden. Die EU-Kommission wurde in der vom AdR angenommenen Stellungnahme aufgefordert, mehr Ehrgeiz für die Etablierung weiterer Maßnahmen zu zeigen. Im Aktionsplan wird die Gesundheit der Menschen betont; dies befürwortete der AdR. Er hob aber auch hervor, dass eine enge Zusammenarbeit aller europäischen Staaten unverzichtbar sei. Die AdR-Stellungnahme unterstrich außerdem, dass die Branchen und einzelnen Unternehmen als Verursacher an der Eindämmung mitzuwirken hätten und sich auch an den Kosten der Maßnahmen beteiligen bzw. diese übernehmen sollten.
Weiterhin kritisierte der AdR, dass viele Maßnahmen nicht ausreichend seien, und die Unterstützungsplattform zur Umsetzung zeige sich als unzureichend. Es müsse darauf geachtet werden, dass die Initiativen gezielt und auch individuell für einzelne Regionen gestaltet würden. Die EU-Kommission solle hier besonders auf naturbasierte Lösungen setzen, da diese nachhaltig und langfristig kostengünstiger seien.
In Bezug auf die Luftverschmutzung wurde darauf hingewiesen, dass in ihr das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko Europas bestehe. Der AdR begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission, die Luftqualitätsnormen an aktuelle Empfehlungen der WHO anzugleichen. Die ursprüngliche Forderung des AdR, die neue Euro-7-Abgasnorm in allen Verbrennerfahrzeugen Anwendung finden zu lassen, fand in die abschließende Stellungnahme zum 148. AdR-Plenum keinen Eingang.
In Bezug auf das Wasser hat die Kommission das Ziel gesetzt, 30% weniger Mikroplastik freizusetzen. Dies begrüßte der AdR, wies aber auch darauf hin, dass der Begriff „Mikroplastik“ genauer zu definieren sei. Der AdR empfahl, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen – hier gehe es besonders um Gefahren für das Trinkwasser. Bezüglich der Wasserwiederverwendung sollten aus Sicht des AdR die Mindestanforderungen der o.g. EU-Verordnung auf den Einsatz für die Bewässerung von kommunalen Grünanlagen, Parks, Gärten und öffentlichen Grünflächen ausgeweitet werden. Fortschritte in Bezug auf Mikroplastik, Arzneimittelrückstände und neu auftretende Stoffe (z.B. per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, PFAS) sowie bezüglich der Nährstoffrückgewinnung verspricht sich der AdR von der Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser. Er sah außerdem die Notwendigkeit rechtsverbindlicher Grenzwerte für die Kunststoffproduktion.
Auch Lärm ist eine große, von der EU-Kommission identifizierte Belastung für Gesundheit und Umwelt. Deshalb forderte der AdR die EU-Kommission und die regionalen und lokalen Parlamente dazu auf, mehr Daten über die örtliche Lärmbelastung zu erheben und verbindliche Richtlinien zu schaffen. Er plädierte dafür, von Maßnahmen der Lärmminderung zur Lärmverhinderung überzugehen und setzte sich für eine bessere Um- und Durchsetzung der Kartierungs- und Berichterstattungspflichten gemäß der Umgebungslärmrichtlinie ein.
In Bezug auf die Bodengüte äußerte der AdR, dass Kunststoffe auf Deponien sowohl Grundwasser als auch Böden verschmutzten und dass es rechtsverbindlicher Grenzwerte bedürfe, um eine optimale Bewirtschaftung und eine gute Bodenqualität zu ermöglichen. Dabei müsse aber auch auf die großen regionalen Unterschiede der Bodenbeschaffenheit geachtet werden. Ein einheitlicher Nachweis über Herkunft und Qualität in den EU-Mitgliedstaaten sei von entscheidender Bedeutung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, um den Transport und die Nutzung kontaminierter Böden in allen Regionen zu unterbinden und Verursacher leichter zur Rechenschaft ziehen zu können. Wichtig sei es auch, die Landwirte über bodenfreundliche Bewirtschaftungsmethoden zu unterrichten und bei den Grenzwerten historische Einträge zu berücksichtigen.
Der AdR wies darauf hin, dass die Maßnahmen zielgerichteter und auch strenger sein müssten, um eine Überlastung der Umwelt zu verhindern.
Auf dem Weg zum emissionsfreien Straßenverkehr: Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und Verschärfung der CO2-Emissionsnormen
Da es laut Bewertung der Richtlinie 2014/94/EU noch kein umfassendes und vollständiges EU-weites Infrastrukturnetz für alternative Kraftstoffe gibt und der Ausbau der Lade- und Betankungsinfrastruktur für e-Fahrzeuge beschleunigt werden muss, soll Verordnungsvorschlag COM(2021) 559 final als Teil des „Fit-für-55“-Pakets die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit (u.a. hinsichtlich angemessener Nutzerinformation und Zahlungsoptionen) eines dichten, weitgespannten Netzes von interoperablen Mindestinfrastrukturen für alternative Kraftstoffe in der gesamten EU sicherstellen und die vorgenannte Richtlinie aufheben. Die diesbezüglich vom AdR verabschiedete Stellungnahme setzte sich unter anderem dafür ein, dem gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugemissionen Rechnung zu tragen und nicht nur die Auspuffemissionen als Ausschlusskriterium für den Binnenmarkt ab 2035 anzulegen. Zudem empfahl der AdR einen aus EU-Fonds-Mitteln gespeisten europäischen Mechanismus für einen gerechten Übergang der Automobilbranche und –regionen sowie Unterstützung mit EU-Mitteln für die Realisierung der abstandsbezogenen EU-weiten Zielvorgaben für die Ladeinfrastruktur bei Vorliegen schwieriger regionaler Faktoren wie geringer Bevölkerungsdichte und ungünstigen geografischen Gegebenheiten. In gegenüber der EU-Kommission begründeten Fällen sollten laut dem AdR auch Ausnahmen hinsichtlich der Höhe der Ladeleistung und Abstände der Ladepunkte möglich sein. Er trat in puncto Ladeleistung allerdings insgesamt für höhere Zielvorgaben ein als die EU-Kommission. Regionen, in denen sich eine vollständige Elektrifizierung der Straßenfahrzeuge aufgrund geografischer oder klimatischer Bedingungen schwierig gestaltet, sollten aus Sicht des AdR aus den einschlägigen EU-Fonds unterstützt werden. Die verschärften CO2-Emissionsnormen sollten laut der verabschiedeten AdR-Stellungnahme nur dann technologieneutral in Bezug auf die Erreichung der festgelegten Flottenziele sein, wenn die CO2-Emissionen des genutzten Kraftstoffs sowie die bei seiner Produktion entstehenden Emissionen berücksichtigt werden. Zu den emissionsfreien Fahrzeugen zählen derzeit Elektrofahrzeuge, Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge. Emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge, zu denen auch leistungsfähige Plug-in-Hybridfahrzeuge und mit fortschrittlichen Biokraftstoffen und Biogas sowie mit regenerativen E-Fuels betriebene Fahrzeuge gehören, können laut der AdR-Stellungnahme für den Übergang weiterhin eine Rolle spielen.
Der AdR trat des Weiteren dafür ein, dass die Bedienungsanleitung der Ladepunkte für die Verbraucher möglichst einheitlich, die Abläufe standardisiert und die Nutzung intuitiv sind und durch Icons sich leicht erschließen lassen; eine Sprachauswahl solle zudem angeboten werden, und die Kompatibilität mit den Betriebssystemen gängiger elektronischer Geräte (z. B. Smartphone, Tablet) müsse gewährleistet sein.
Für eine Einbeziehung der Regionen und Städte in die Weiterentwicklung der EU-Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027
Die AdR-Stellungnahme zum Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027, COM(2021) 323 final, mit dem die EU-Kommission den grünen und digitalen Wandel der Arbeitswelt, eine erhöhte Prävention und auch COVID-19 in den Blick nimmt, setzte sich für eine Einbeziehung der Regionen und Städte sowie aller Kategorien von Arbeitnehmern ein (z.B. atypisch Beschäftigter, Plattformarbeiter). Sie empfahl ferner eine Initiative zur psychischen Gesundheit. Der AdR sprach sich für eine Überprüfung der Arbeitsbedingungen in er Telearbeit aus, wies auf den Zusammenhang zwischen Alterung der Erwerbsbevölkerung und Sicherheit/Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hin sowie auf die wichtige Einbindung der Sozialpartner beim Thema Einsatz von künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz. Er begrüßte außerdem die geplante Überarbeitung der Richtlinie für Bildschirmarbeit, der Arbeitsstättenrichtlinie sowie der Vorschriften für gefährliche Chemikalien/Asbest- und Bleigrenzwerte.
Auch debattierten die AdR-Mitglieder über die Notwendigkeit einer Diversifizierung der Wirtschaft nach der Gesundheitskrise und angesichts der klimatischen Herausforderungen in den vom Tourismussektor abhängigen Regionen sowie über Wege zu einer strategischen Autonomie der EU. Sie nahmen überdies eine Stellungnahme zum Thema Geschlechtergleichheit im Kontext des Klimawandels an.