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Tilo Gundlack, MdL bei der 148. Plenartagung des EU-Ausschusses der Regionen in Brüssel – der ländliche Raum und Klimaschutz im Mittelpunkt

EU-Kommissarin Dubravka Šuica (Foto: Landtag M-V)

Vom 26.-27. Januar 2022 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack Mecklen­burg­-Vorpommern auf der online ausgerichteten 148. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) vertreten.

Die Kommunal- und Regionalvertreter der EU werden unter anderem mit den EU-Kommissaren für Demografie, Dubravka Šuica, und Landwirtschaft, Janusz Wojciechowski, über die Entwicklung des ländlichen Raums debattieren. Zudem wird die Umsetzung der Kohäsionspolitik Gegenstand einer Debatte mit EU-Kommissarin Elisa Ferreira und EIB-Vizepräsidentin Lilyana Pavlova sein. Auch werden die Verkehrspolitik mit EU-Kommissarin Adina Valean und die Verteidigung europäischer Werte im Rahmen der Adamovicz-Preisverleihung mit EU-Kommissarin Vera Jourova diskutiert werden.

Sechs Stellungnahmeentwürfe und eine Entschließung stehen auf der Tagesordnung des AdR.

Langfristige Vision für den ländlichen Raum

Die Europäische Kommission hat Ende 2021 den Pakt für den ländlichen Raum ins Leben gerufen. Damit sind alle interessierten öffentlichen und privaten Akteure auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene eingeladen, sich für die gemeinsamen Ziele einzusetzen, die in der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete zum Ausdruck kommen, und sich an der Umsetzung und Entwicklung des Pakts für den ländlichen Raum zu beteiligen. Den Pakt können Behörden und andere Akteure durch ihre Registrierung on-line unterstützen. Eine Auftaktveranstaltung findet im Juni 2022 statt.

Über den Entwurf der Stellungnahme der AdR-Fachkommission für natürliche Ressourcen (NAT, s. Beitrag vom 22. November 2021) zur langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU werden die AdR-Mitglieder während der 148. AdR-Plenartagung abstimmen.

Für eine beschleunigte Umsetzung der EU-Bestäuberinitiative

Ein weiterer Stellungnahmeentwurf des AdR bezieht sich auf den Bericht COM(2021) 261 final der EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Initiative für Bestäuber aus dem Jahr 2018. Etwa ein Zehntel der europäischen Arten der Bienen und Schmetterlinge ist vom Aussterben bedroht, ein Drittel ist im Rückgang begriffen. Allgemein ist die Vielfalt der wilden Bestäuberinsekten, auch der Schwebfliegen und Motten, dramatisch zurückgegangen, was die Wohlfahrt des Menschen gefährdet. Der Bericht beleuchtet Maßnahmen unter anderem in Bezug auf den für Bestäuber schädlichen Einsatz von Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln sowie auf die Verknappung ihres Lebensraums.

Den rein wirtschaftlichen Wert der Bestäuberinsekten für den EU-Pflanzenbau hat die EU-Kommission in dem Bericht außerdem mit 3,7 Mrd. Euro jährlich beziffert. In Reaktion auf die Beanstandung des EU-Rechnungshofes, dass es an LIFE-Projekten zum Schutz von Arten mangele, die nicht durch EU-Recht im Rahmen der Habitat-Richtlinie geschützt sind, plante die EU-Kommission, im mehrjährigen LIFE-Arbeitsprogramm 2021-2024 vorzuschlagen, den EU-Kofinanzierungssatz für die am stärksten gefährdeten Arten gemäß der europäischen Roten Liste zu erhöhen. Im Übrigen ist die EU-Kommission der Auffassung, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Schutzmaßnahmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik erheblich verstärken müssen. Die Behörden der nationalen, regionalen und lokalen Ebene werden angeregt, Bestäuberstrategien zu erarbeiten und können dazu Vorlagen verwenden. Informationen über existierende (sub-)nationale Initiativen sind hier auffindbar.

Der AdR-Stellungnahmeentwurf äußert angesichts des fortgesetzten Trends einer rückläufigen europäischen Bestäuber-Population Besorgnis, setzt sich für eine Stärkung heimischer Blühpflanzenarten sowie für eine verantwortliche Stadt- und Flächennutzungsplanung ein und begrüßt die Überprüfung der Initiative für Bestäuber der EU-Kommission sowie die Entschließung des Europäischen Parlaments und die Schlussfolgerungen des Rates zu diesem Thema. Der Entwurf betont auch, dass das gesamte Ausmaß der Umweltverschmutzung über Pestizide hinaus in vollem Umfang untersucht und angegangen werden muss, wie beispielsweise das Ausmaß der „Lichtverschmutzung“ mit ihren nachweislich großen Auswirkungen auf Bestäuber, gegen die aber nach wie vor nichts unternommen werde.

EU-Aktionsplan zur Beendigung der Verschmutzung von Luft, Wasser und Böden

Laut EU-Mitteilung COM(2021) 400 final hat sich die EU entschieden, auf ein sauberes, kreislaufwirtschaftlich orientiertes Wirtschaftsmodell hinzuarbeiten, dessen Fundament ein wiederhergestelltes, gesundes natürliches Ökosystem, die Verhinderung jedes weiteren Verlusts an biologischer Vielfalt und eine gesunde, schadstofffreie Umwelt für all ihre Bürger ist. Der Aktionsplan erläutert die Vision einer schadstofffreien Welt und verbindet alle bereits laufenden und geplanten Anstrengungen zu einer ganzheitlichen Strategie, die die Verhütung von Umweltverschmutzung an erste Stelle setzt.

Der EU-Aktionsplan erwähnt die Überarbeitung verschiedener EU-Rechtsakte wie z.B. der Trinkwasserrichtlinie, der Badegewässerrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Richtlinie über Behandlung von kommunalem Abwasser, der Vorschriften über Industrieemissionen (Richtlinie 2010/75/EU und Verordnung (EG) Nr. 166/2006) und der EU-Abfallgesetze.

In seinen Empfehlungen zum EU-Aktionsplan bezüglich Schadstofffreiheit betont der AdR das schwerwiegende Problem der Umweltverschmutzung und begrüßt den EU-Aktionsplan. Wichtig sei, dass sich die vorgeschlagenen Maßnahmen mit anderen Projekten und Initiativen deckten und diese im Einklang miteinander stünden. Der AdR bringt die Überzeugung zum Ausdruck, dass die Schadstoffbelastung Konsequenz eines nicht nachhaltigen Konsumverhaltens und nur durch ein Kreislaufwirtschaftsmodell zu lösen sei. Ferner müssten die Ziele regelmäßig aktualisiert werden. Die EU-Kommission wird aufgefordert, mehr Ehrgeiz für die Etablierung weiterer Maßnahmen zu zeigen. Im Aktionsplan wird die Gesundheit der Menschen betont; dies befürwortet der AdR, er hebt aber auch hervor, dass eine enge Zusammenarbeit aller europäischen Staaten unverzichtbar sei. Der Stellungnahmeentwurf unterstreicht außerdem, dass die Branchen und einzelnen Unternehmen als Verursacher an der Eindämmung mitzuwirken haben und sich auch an den Kosten der Maßnahmen beteiligen bzw. diese übernehmen sollen.

Weiterhin wird kritisiert, dass viele Maßnahmen nicht ausreichend seien, und die Unterstützungsplattform zur Umsetzung zeige sich als unzureichend. Es müsse darauf geachtet werden, dass die Initiativen gezielt und auch individuell für einzelne Regionen gestaltet werden. Die EU-Kommission solle hier besonders auf naturbasierte Lösungen setzen, da diese nachhaltig und langfristig kostengünstiger sind.

In Bezug auf Luftverschmutzung wird darauf hingewiesen, dass in ihr das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko Europas bestehe. Der AdR begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, die Luftqualitätsnormen an aktuelle Empfehlungen der WHO anzugleichen. Außerdem solle die neue Euro-7-Abgasnorm in allen Verbrennerfahrzeugen Anwendung finden.

Für das Wasser hat die Kommission das Ziel gesetzt, 30% weniger Mikroplastik freizusetzen. Das begrüßt der AdR, meint aber auch, dass der Begriff „Mikroplastik“ genauer zu definieren sei. Der AdR empfiehlt, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen – hier gehe es besonders um Gefahren für das Trinkwasser.

Auch Lärm ist eine große, von der EU-Kommission identifizierte Belastung für Gesundheit und Umwelt. Deshalb fordert der AdR sie und die regionalen und lokalen Parlamente auf, mehr Daten über die örtliche Lärmbelastung zu erheben und verbindliche Richtlinien zu schaffen. Es wird dafür plädiert, von Maßnahmen der Lärmminderung zur Lärmverhinderung überzugehen.

In Bezug auf die Bodengüte hebt der AdR hervor, dass Kunststoffe auf Deponien sowohl Grundwasser als auch Böden verschmutzten und es rechtsverbindliche Grenzwerte geben müsse, um eine optimale Bewirtschaftung und eine gute Bodenqualität zu ermöglichen. Dabei müsse aber auch auf die großen regionalen Unterschiede der Bodenbeschaffenheit geachtet werden. Wichtig sei es auch, die Landwirte über bodenfreundliche Bewirtschaftungsmethoden zu unterrichten und bei den Grenzwerten historische Einträge zu berücksichtigen, da die Grenzwerte in großen Teilen Europas ansonsten nicht einzuhalten seien.

Der AdR weist darauf hin, dass die Maßnahmen zielgerichteter und auch strenger sein müssen, um eine Überlastung der Umwelt zu verhindern.

Auf dem Weg zum emissionsfreien Straßenverkehr: Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und Verschärfung der CO2-Emissionsnormen

Da es laut Bewertung von Richtlinie 2014/94/EU noch kein umfassendes und vollständiges EU-weites Infrastrukturnetz für alternative Kraftstoffe gibt und der Ausbau der Lade- und Betankungsinfrastruktur für e-Fahrzeuge beschleunigt werden muss, soll Verordnungsvorschlag COM(2021) 559 final als Teil des „Fit-für-55“-Pakets die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit (u.a. hinsichtlich angemessener Nutzerinformation und Zahlungsoptionen) eines dichten, weitgespannten Netzes von interoperablen Mindestinfrastrukturen für alternative Kraftstoffe in der gesamten EU sicherstellen und die vorgenannte Richtlinie aufheben. Der AdR-Stellungnahmeentwurf setzt sich unter anderem dafür ein, dem gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugemissionen Rechnung zu tragen und nicht nur die Auspuffemissionen als Ausschlusskriterium für den Binnenmarkt ab 2035 anzulegen. Zudem empfiehlt er einen aus EU-Fonds-Mitteln gespeisten europäischen Mechanismus für einen gerechten Übergang der Automobilbranche und –regionen sowie Ausnahmen von den abstandsbezogenen EU-weiten Zielvorgaben für die Ladeinfrastruktur aufgrund regionaler Faktoren wie Bevölkerungsdichte und geografische Lage.

Für eine Einbeziehung der Regionen und Städte in die Weiterentwicklung der EU-Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027

Der AdR-Stellungnahmeentwurf zum Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027, mit dem die EU-Kommission den grünen und digitalen Wandel der Arbeitswelt, eine erhöhte Prävention und auch COVID-19 in den Blick nimmt, setzt sich für eine Einbeziehung der Regionen und Städte sowie aller Kategorien von Arbeitnehmern ein (z.B. atypisch Beschäftigter, Plattformarbeiter). Er empfiehlt ferner eine Initiative zur psychischen Gesundheit. Der Entwurf weist auf die wichtige Einbindung der Sozialpartner beim Thema Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz hin und begrüßt außerdem die geplante Überarbeitung der Richtlinie für Bildschirmarbeit, der Arbeitsstättenrichtlinie sowie der Vorschriften für gefährliche Chemikalien/Asbest- und Bleigrenzwerte.

Entwurf einer Entschließung zur Konferenz über die Zukunft Europas und Regionaldebatte

Außerdem werden die AdR-Mitglieder einen Entschließungsentwurf zur Konferenz über die Zukunft der EU beraten, in dem sich unter anderem dafür einsetzen, das Demokratiedefizit der EU zu verringern. Der AdR tritt dafür ein, dass die Bürger noch viel stärker in die EU-Politik eingebunden werden, indem die politische Vertretung der Wähler auf allen Regierungsebenen gestärkt wird.

Auch werden die AdR-Mitglieder über die Notwendigkeit einer Diversifizierung der Wirtschaft nach der Gesundheitskrise/angesichts der klimatischen Herausforderungen in den vom Tourismussektor abhängigen Regionen debattieren sowie über Wege zu einer strategischen Autonomie der EU.

 

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